Schlagworte: Kündigung

Schädigendes Verhalten eines Miteigentümers gegenüber Mietern

Ist der Mieter eines Wohnungseigentümers regelmäßig beleidigendem, bedrohendem und aggressivem Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers ausgesetzt, kann er die Miete mindern und gegebenenfalls das Mietverhältnis auch außerordentlich kündigen. Der Eigentümer der vermieteten Wohnung kann den ihm entstandenen Mietausfallschaden dann gegenüber dem anderen Wohnungseigentümer geltend machen. Zum Rest des Beitrags »

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Unberechtigte Mietminderung kann zu fristloser Kündigung führen

(c) Torsten Bogdenand / Pixelio

Bogdenand/Pixelio

Ein Mieter kann, wenn ein vorhandener Mangel die Benutzung der Wohnung erheblich und spürbar beeinträchtigt, für den Zeitraum, in dem der Mangel vorliegt, die Miete mindern. Ausgeschlossen ist eine Minderung, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsabschluss bereits kannte und sich seine Recht auf Beseitigung nicht vorbehalten hat, bzw. den Mangel grob fahrlässig übersehen. Der Mieter darf den Mangel auch nicht durch fahrlässiges Handeln selbst verursacht haben. Zum Rest des Beitrags »

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Hessisches Landesarbeitsgericht – „Einschmuggeln“ von Privatpost in betrieblichen Postlauf kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

In einem Büro eines Versicherungsmaklers fielen bei der Frankierung von Briefumschlägen einige Umschläge auf, weil diese nicht, wie sonst üblich, eine maschinenschriftliche Adressierung, sondern eine handschriftliche Adressierung aufwiesen Aufgrund der markanten Handschrift und der Adressierung geriet ein Mitarbeiter, zu dessen Tätigkeiten es u.a. gehörte, die seine Arbeit betreffende Post vorzubereiten und diese zum Frankieren in die zentrale Poststelle zu geben, in Verdacht die Briefe in den Umlauf gebracht zu haben. Zum Rest des Beitrags »

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Abwendung eines Fahrverbots bei drohendem Arbeitsplatz- oder Existenzverlust

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Berufskraftfahrer, Vielfahrer, Selbstständige, sie stecken oftmals in einem Dilemma. Auf der einen Seite verlangt der Arbeitgeber von ihnen mit Nachdruck die termingerechte Lieferung, ein Auftrag muss „just in time“ erledigt werden. Auf der anderen Seite steht bei entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot im Raum und der Arbeitgeber droht plötzlich mit der Kündigung, falls der Kraftfahrer für den Zeitraum eines Fahrverbotes ausfällt, oder die eigene Firma steht vor dem Aus weil Aufträge nicht erledigt werden können. In einer solchen Situation sollte sich der von einem Fahrverbot Betroffene nicht scheuen, dies zu seinem Vorteil zu nutzen, um gegebenenfalls einem Fahrverbot zu entgehen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – nochmals Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt.  Der Anspruch entsteht nach dem Gesetz jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen (Anspruch auf Abfindung bei Betriebsbedingtheit der Kündigung und Verstreichenlassen der Klagefrist) hinweist. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt.  Der Anspruch entsteht nach dem Gesetz jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen (Anspruch auf Abfindung bei Betriebsbedingtheit der Kündigung und Verstreichenlassen der Klagefrist) hinweist. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung – Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz „i.A.“

Mahnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung ab, verzichtet er damit zugleich auf das Recht zur Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtwidrigkeit. Dies gilt auch bei einer Abmahnung, die innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erklärt wird. Kündigt der Arbeitgeber im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung, spricht dies dafür, dass die Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtverletzung erfolgt ist. Zum Rest des Beitrags »

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main – Ohrfeige für den Chef rechtfertigt fristlose Kündigung

Zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Geschäftsführer war es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten eine kräftige Ohrfeige verpasste. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin fristlos, der Arbeitnehmer klagte. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Schleswig- Holstein – Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen

Ein Arbeitnehmer war als einer von drei Servicemitarbeitern in einer Autowaschstraße beschäftigt. Der Betriebsablauf war so organisiert, dass jedem eine bestimmte Tätigkeit zugewiesen war die aufeinander abgestimmt waren. Der Arbeitnehmer kam innerhalb von 1 ½ Jahren fünfzehnmal zu spät zur Arbeit. Von seinem Arbeitgeber war er deswegen bereits dreimal abgemahnt worden. Als der Arbeitnehmer einen Tag nach der letzten Abmahnung erneut 5 Minuten zu spät kam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Zum Rest des Beitrags »

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Landesarbeitsgericht Hamm – Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS ist unwirksam

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

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Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden soll, muss das Kündigungsschreiben bestimmte Formvorschriften einhalten. In § 623 BGB ist bestimmt, dass eine Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Demzufolge muss die Kündigung nach § 126 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Unterschrift lediglich kopiert ist. Damit ist eine Kündigung per Fax, wie auch eine Kopie nicht schriftlich im Sinne des § 126 BGB. Fehlt Schriftlichkeit, so ist die Kündigung nach § 125 BGB wegen Formmangels nichtig. Die elektronische Form einer Kündigung ist nach § 623 BGB ausdrücklich ausgeschlossen. Zum Rest des Beitrags »

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