Schlagworte: i.A.

Bundesarbeitsgericht – Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung – Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz „i.A.“

Mahnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung ab, verzichtet er damit zugleich auf das Recht zur Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtwidrigkeit. Dies gilt auch bei einer Abmahnung, die innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erklärt wird. Kündigt der Arbeitgeber im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung, spricht dies dafür, dass die Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtverletzung erfolgt ist. Zum Rest des Beitrags »

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