Schlagworte: Anschnallpflicht

BGH: Wer steht, braucht sich nicht anzuschnallen

Eine Autofahrerin fuhr nachts auf der Autobahn und verlor aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Dieses geriet ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Kurz darauf prallte ein nachfolgendes Fahrzeug, das mit 130 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht gefahren war, auf das Fahrzeug der Autofahrerin. Diese wurde schwer verletzt und verlangte von dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz, Zum Rest des Beitrags »

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