Schlagworte: Fahruntauglichkeit

OLG Stuttgart – Haftungsverteilung beim Zusammenstoß mit alkoholisiertem Fahrer

Zwei Fahrzeuge kamen sich auf einer Straße entgegen, wobei eines die Mittellinie merklich überschritt. Dessen nicht genug, war der Fahrer dieses Fahrzeuges auch noch erheblich alkoholisiert. Das andere Fahrzeug fuhr hart an der Mittellinie. Es krachte. Blech- und Köperschäden waren zu beklagen. Wer jetzt denkt, dass der betrunkene Fahrer hier die volle Haftung für den Unfall trägt, der irrt. Zum Rest des Beitrags »

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