Schlagworte: Führerscheintourismus

LG Regensburg – Pflichtverteidiger für Touristen

Nachdem der Angeklagte über seinen Verteidiger gegen einen Strafbefehl des AG Kelheim wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch eingelegt hatte, wurde der Antrag des Verteidigers, ihn dem Angeklagten wegen der schwierigen Rechtslage als Pflichtverteidiger beizuordnen abgelehnt. Dabei war die Rechtslage alles andere als einfach, denn der Angeklagte hatte eine Fahrerlaubnis. Allerdings nur eine tschechische. Da der Angeklagte nicht für 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik gehabt hätte, sei er nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Jena – Wer mit einem vor Ablauf einer Sperrfrist ausgestellten EU-Führerschein fährt, macht sich strafbar

Neben der Frage, ob innerhalb der EU erworbene Führerscheine in Deutschland anzuerkennen sind, stellt sich eine weitere Frage. Macht man sich strafbar, wenn man seine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland benutzt? Hierzu entschied das Thüringer Oberlandesgericht in Jena unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, dass sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch strafbar macht, wer während der Dauer einer in Deutschland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erwirbt, aber den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist auf deutschen Straßen benutzt. Zum Rest des Beitrags »

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Neue Regelungen gegen den „Führerscheintourismus“

Heute, am 19. Januar 2009, tritt die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Sie erleichtert es den Behörden, den „Führerscheintourismus“ zu bekämpfen. Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde. Der bisher bestehende Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine wird damit zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus eingeschränkt. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Münster zum Thema Führerscheintourismus – Scheinwohnsitz auf Verdacht oder wie man den EuGH ignoriert

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass die deutschen Behörden bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis entziehen dürfen, wenn „offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz“ im Führerschein eingetragen ist. Das Oberverwaltungsgericht gab damit – wie zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf – dem Landrat des Kreises Mettmann (Antragsgegner) Recht. Dieser hatte dem im Rheinland (zunächst in Düsseldorf, dann in Haan) ansässigen deutschen Antragsteller untersagt, von seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, obwohl der Führerschein einen Wohnsitz in Polen auswies. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – Entzug einer EU-Fahrerlaubnis, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland-Pfalz – In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

Dem Kläger wurde zweimal die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten entzogen. Die Wiedererteilung scheiterte 2004, weil er das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegte. Daraufhin erwarb der Kläger im Dezember 2006 über eine in Berlin ansässige Firma eine polnische Fahrerlaubnis; im Führerschein ist als Wohnsitz Stettin eingetragen. Nachdem der Kläger die nach wie vor bestehenden Eignungsbedenken nicht durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt hatte, entzog die deutsche Straßenverkehrsbehörde die polnische Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – keine Schadensersatzansprüche für „Führerscheintouristen“

Dem Kläger wurde im Jahr 1995 durch Strafbefehl die Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen; 1996 wurde ihm die Fahrerlaubnis neu erteilt. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde dem Kläger 2001 die Fahrerlaubnis erneut entzogen und eine Sperrfrist von 10 Monaten verhängt. Zum Rest des Beitrags »

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EuGH – Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis nur zulässig, wenn diese während einer Sperrfrist erteilt wurde oder bei fehlendem Wohnsitz im Ausstellerland

In der Frage der Anerkennung von EU-Führerscheinen, die im Wege des sog. sog. „Führerscheintourismus“ erworben werden, zeichnete sich nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes Yves Bot vom 14.02.2008 eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ab. Zum Rest des Beitrags »

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Änderung der EuGH-Rechtsprechung zum Führerscheintourismus?

In der Frage der Anerkennung von EU-Führerscheinen, die im Wege des sog. sog. „Führerscheintourismus“ erworben werden, zeichnet sich möglicherweise eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ab. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Schadenersatzanspruch gegen Behörde bei Nichtanerkennung eine EU-Führerscheins

Der Kläger verlangte von dem beklagten Landkreis Schadensersatz aus einer Amtspflichtverletzung, weil ihm mit einer Ordnungsverfügung untersagt wurde, von seiner in Tschechien erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Trunkenheit im Straßenverkehr war dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen worden, für die Neuerteilung wurde eine Sperre verhängt. Der beklagte Landkreis verweigerte dem Kläger nach Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und verlangte eine MPU. Der Kläger stellte sich der Untersuchung nicht und besorgte sich statt dessen eine tschechische Fahrerlaubnis. Daraufhin verbot ihm der Landkreis mit sofort vollziehbaren Bescheid von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen. Zum Rest des Beitrags »

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