Schlagworte: Entschädigung

BGH – Wer bucht, kann für alle Mitreisenden Ansprüche geltend machen

Norbert Lorenz/Pixelio

N.Lorenz/Pixelio

Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Einen knappen Monat vor Reisebeginn sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das darauf folgende Jahr, wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung, beanspruchte allerdings Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die „ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau“ zustehe. Die Beklagte zahlte dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises für eine Person, lehnte eine Zahlung für die Ehefrau allerdings ab. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – und nochmals kein Geld für Fluggäste bei verspäteten Zubringerflügen

Der Bundesgerichtshofs hat bereits am 30. April 2009 (Xa ZR 78/08) entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug nicht erreicht. Zum Rest des Beitrags »

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BAG – Berlin muss Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen

Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang“ zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters iSd. § 10 AGG, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er im Einzelnen darlegt, welche konkreten Personalstrukturen er schaffen will, sowie aus welchen Gründen und mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Schadens, der sich nicht als Vermögensschaden darstellt. Zum Rest des Beitrags »

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BSG – Nur Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber

Der Kläger wurde vom beklagten Grundsicherungsträger in eine Arbeitsgelegenheit bei einem Werkhof gemäß § 16 Abs 3 Satz 2 SGB II (so genannter Ein-Euro-Job) vermittelt. Er arbeitete dort 30 Stunden wöchentlich und erhielt eine Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von einem Euro in der Stunde. Der Anfahrtsweg zu der Arbeitsgelegenheit beträgt vier Kilometer. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Mehraufwandsentschädigung nicht angemessen bzw. zu niedrig sei, weil alleine die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel 51 Euro monatlich koste. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Vergütungsanspruch des Arztes gegen den Patienten bei einem versäumten Termin

Ein Kieferchirurg verlangte von seinem ehemaligen Patienten Honorarzahlung, hilfsweise Schadensersatz, für eine ausgefallene zahnärztliche Behandlung. Eine vorgesehene Behandlung hatte der Patient 4 Stunden vorher wegen einer angeblichen Verhinderung durch einen Gerichtstermin abgesagt. Der Arzt war der Ansicht, ihm stehe gemäß § 615 BGB der vertragliche Honoraranspruch in Höhe von 5.916,49 EUR zu. Zumindest aber schulde der Patient Schadensersatz, weil der Arzt wegen der Kurzfristigkeit der Absage die freigewordene Zeit nicht habe anderweitig gewinnbringend nutzen konnte. Zum Rest des Beitrags »

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Versäumter Arzttermin und Vergütung – Urteilsübersicht

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Urteilsübersicht zum Beitrag Versäumter Arzttermin – hat der Arzt gegen den Patienten Anspruch auf Ausfallvergütung? In diesem Beitrag wurde die Frage erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt dessen Patient einen vereinbarten Termin unentschuldigt fernbleibt, ein Vergütungsanspruch bzw. ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die zu dieser Frage pro und contra ergangenen Gerichtsentscheidungen finden Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Zum Rest des Beitrags »

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Versäumter Arzttermin – hat der Arzt gegen den Patienten Anspruch auf Ausfallvergütung?

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Ein Arzt kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Patienten, der zum vereinbarten Behandlungstermin nicht erscheint, Vergütung der versäumten Zeit bzw. Schadenersatz verlangen.

Zwischen Patient und Arzt besteht ein Behandlungsvertrag, der grundsätzlich jederzeit, also auch während der laufenden ärztlichen Behandlung kündbar ist. Terminvereinbarungen dienen grundsätzlich zunächst dem geregelten Praxisablauf. Ein Vergütungs- bzw. Schadenersatzanspruch besteht bei Säumnis des Patienten von daher nicht, wenn die Praxis trotz Terminvergaben regelmäßig übermäßig besucht und damit jederzeit ein Rückgriff auf andere Patienten möglich ist. Zum Rest des Beitrags »

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