Schlagworte: Urlaubszeit

BGH – Wer bucht, kann für alle Mitreisenden Ansprüche geltend machen

Norbert Lorenz/Pixelio

N.Lorenz/Pixelio

Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Einen knappen Monat vor Reisebeginn sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das darauf folgende Jahr, wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung, beanspruchte allerdings Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die „ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau“ zustehe. Die Beklagte zahlte dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises für eine Person, lehnte eine Zahlung für die Ehefrau allerdings ab. Zum Rest des Beitrags »

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