Schlagworte: Abmahnung

OLG Celle – bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann ein Streitwert von 3.000,00 EUR angemessen sein

In einem Wettbewerbsrechtsstreit war nach Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem Internetauftritt der Streitwert nach Ansicht des Abgemahnten zu hoch angesetzt. Auf seine Beschwerde entschied das OLG Celle zu seinen Gunsten, dass ein Streitwert von 3.000,00 EUR ausreichend bemessen sei, da eine den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Widerrufsbelehrung zwar regelmäßig die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschreite, die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers nach Einschätzung des Gerichts jedoch in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtige. Zum Rest des Beitrags »

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Neues Muster für Widerrufsbelehrung geplant

Nachdem nahezu alle in Wettbewerbsstreitigkeiten angerufenen Oberlandesgerichte die amtliche Widerrufsbelehrung für rechtswidrig erklärt haben (z.B. Kammergericht, OLG Frankfurt a.M., OLG Hamburg, OLG Hamm, OLG Köln, auch das LG Halle – der BGH hatte noch keine Gelegenheit sich hierzu zu äußern), hat das Bundesjustizministerium auf die vehemente Kritik aus der Wirtschaft reagiert und nach dem kurzen Zeitraum von nur fünf Jahren einen ersten Diskussionsentwurf für eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung veröffentlicht. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Schleswig- Holstein – Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen

Ein Arbeitnehmer war als einer von drei Servicemitarbeitern in einer Autowaschstraße beschäftigt. Der Betriebsablauf war so organisiert, dass jedem eine bestimmte Tätigkeit zugewiesen war die aufeinander abgestimmt waren. Der Arbeitnehmer kam innerhalb von 1 ½ Jahren fünfzehnmal zu spät zur Arbeit. Von seinem Arbeitgeber war er deswegen bereits dreimal abgemahnt worden. Als der Arbeitnehmer einen Tag nach der letzten Abmahnung erneut 5 Minuten zu spät kam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Zum Rest des Beitrags »

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Hanseatisches OLG – Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße

Auch Minderjährigen muss bewusst sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und man für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden kann. In dem vom Hans. OLG Hamburg entschiedenen Fall hatte eine 15jährige Schülerin über eine Online-Tauschbörse zunächst Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese dann auf eBay zum Verkauf angeboten. Der Rechteinhaber der Bilder mahnte die Schülerin kostenpflichtig ab, die Schülerin bzw. deren Eltern weigerten sich allerdings, die verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum stellt einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar

Nach den Entscheidungen des OLG Brandenburg (Urteil vom 10.7.2007, Az.: 6 U 12/07), welches einen erheblichen Wettbewerbsverstoß aufgrund der fehlenden Namensnennung in einem Geschäftsbrief verneint hatte, und des Kammergerichts (Beschluss vom 13.2.2007, Az: 5 W 34/07), das die Erheblichkeitsgrenze des § 3 UWG beim fehlenden Vornamen innerhalb des Impressums hingegen bejaht hatte, folgt nun eine schon etwas ältere Entscheidung des OLG Koblenz vom 25.04.2006, Az: 4 U 1587/05, um darzustellen, wie unterschiedlich Verstöße gegen Informationspflichten seitens der Obergerichte bewertet werden können. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Fehlender Vorname im Impressum stellt erheblichen Wettbewerbsverstoß dar

(c) Markus Wegner / Pixelio

M.Wegner/Pixelio

Nachdem das OLG Brandenburg mit Urteil vom 10.7.2007, Az.: 6 U 12/07, aktuell einen erheblichen Wettbewerbsverstoß durch das Weglassen des Namens in einem Geschäftsbrief verneinte und den Kostenerstattungsanspruch für eine Abmahnung abwies, hatte das Kammergericht bereits mit Beschluss vom 13.2.2007, Az: 5 W 34/07, entschieden, dass ein Unternehmer im Fernabsatz, der im Impressum nicht zusätzlich zum Familiennamen seinen vollständigen Vornamen angibt, wettbewerbswidrig handelt. Zum Rest des Beitrags »

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Brandenburgisches OLG – fehlende Angaben in Geschäftsbriefen beeinträchtigen den Wettbewerb nur unerheblich

Die auf Geschäftsbriefen erforderlichen Angaben sind nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) auch in allen geschäftlichen Emails zu tätigen. Der prognostizierte wettbewerbsrechtliche „Abmahnwelle“ aufgrund von Verstößen gegen diese Vorschriften hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 10.7.2007, Az.: 6 U 12/07, eine Entscheidung entgegengesetzt. Das Urteil bezieht sich zwar auf Geschäftsbriefe, ist aber in gleicher Art und Weise auch auf Emails anwendbar. Zum Rest des Beitrags »

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