Schlagworte: Geschäftsbrief

Brandenburgisches OLG – fehlende Angaben in Geschäftsbriefen beeinträchtigen den Wettbewerb nur unerheblich

Die auf Geschäftsbriefen erforderlichen Angaben sind nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) auch in allen geschäftlichen Emails zu tätigen. Der prognostizierte wettbewerbsrechtliche „Abmahnwelle“ aufgrund von Verstößen gegen diese Vorschriften hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 10.7.2007, Az.: 6 U 12/07, eine Entscheidung entgegengesetzt. Das Urteil bezieht sich zwar auf Geschäftsbriefe, ist aber in gleicher Art und Weise auch auf Emails anwendbar. Zum Rest des Beitrags »

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Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und Geschäfts-Emails

Seit dem 16.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553 – pdf) in Kraft. Damit verbunden waren weitreichende Änderungen anderer Gesetze, u.a. des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesetzes für Aktiengesellschaften. Zum Rest des Beitrags »

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