Schlagworte: EHUG

Offenlegung von Jahresabschlüssen: Telefon-Hotline für Wirtschaft geschaltet

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“. Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs Unternehmen haben noch bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch offen zu legen (wir berichteten). Ab Januar 2008 müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings durch Einreichen der Unterlagen binnen sechs Wochen abgewendet werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger

Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. Zum Rest des Beitrags »

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Brandenburgisches OLG – fehlende Angaben in Geschäftsbriefen beeinträchtigen den Wettbewerb nur unerheblich

Die auf Geschäftsbriefen erforderlichen Angaben sind nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) auch in allen geschäftlichen Emails zu tätigen. Der prognostizierte wettbewerbsrechtliche „Abmahnwelle“ aufgrund von Verstößen gegen diese Vorschriften hat das OLG Brandenburg mit Urteil vom 10.7.2007, Az.: 6 U 12/07, eine Entscheidung entgegengesetzt. Das Urteil bezieht sich zwar auf Geschäftsbriefe, ist aber in gleicher Art und Weise auch auf Emails anwendbar. Zum Rest des Beitrags »

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Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und Geschäfts-Emails

Seit dem 16.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553 – pdf) in Kraft. Damit verbunden waren weitreichende Änderungen anderer Gesetze, u.a. des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesetzes für Aktiengesellschaften. Zum Rest des Beitrags »

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