OLG Köln – kein Reißverschlussverfahren auf Beschleunigungsstreifen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 18. November 2008
In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht. Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Kein Arbeitslosengeld II für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 17. November 2008
Die Klägerin zu 1 reiste mit ihrer 1987 geborenen Tochter 1992 aus dem Kosovo in die Bundesrepublik ein. Nach Ablehnung des Asylantrags erfolgte wegen der Depressionen der Klägerin keine Abschiebung. Die Klägerin erhielt zuletzt eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 Aufenthaltsgesetz und fortlaufend Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Kinder von Hartz IV Empfängern erhalten die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 16. November 2008
Die beiden Kläger besuchen eine Waldorfschule in Berlin. Die Familie (Bedarfsgemeinschaft) steht im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, weil das Erwerbseinkommen des Vaters nicht ausreicht, den Bedarf zu decken. Der Kläger zu 1) beantragte die Übernahme der Kosten für eine Kunststudienfahrt seiner Klasse nach Florenz in Höhe von 719 Euro, der Kläger zu 2) die Kosten für eine Klassenfahrt nach Rüdnitz/Brandenburg in Höhe von 285 Euro. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Kein Anspruch des Stiefkindes auf Leistungen nach dem SGB II bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 15. November 2008
Die heute 15-jährige Klägerin zog im November 2005 gemeinsam mit ihrer Mutter zu dem neuen Partner der Mutter. Der Partner, mit dem die Mutter nicht verheiratet ist, hat eine eigene Tochter. Die vier leben seitdem in einer so genannten Patchwork-Familie. Da die Mutter kein ausreichendes Einkommen erzielt, bezog die Klägerin bis Ende Juli 2006 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Das Einkommen des Partners war zwar ausreichend zur Deckung seines Bedarfs, des Bedarfs der Mutter und seines eigenen Kindes. Nach der alten Rechtslage wurde das Einkommen des neuen Partners der Mutter aber nicht auf den Bedarf der Klägerin angerechnet, weil sie nicht sein leibliches Kind ist. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Nur Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 14. November 2008
Der Kläger wurde vom beklagten Grundsicherungsträger in eine Arbeitsgelegenheit bei einem Werkhof gemäß § 16 Abs 3 Satz 2 SGB II (so genannter Ein-Euro-Job) vermittelt. Er arbeitete dort 30 Stunden wöchentlich und erhielt eine Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von einem Euro in der Stunde. Der Anfahrtsweg zu der Arbeitsgelegenheit beträgt vier Kilometer. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Mehraufwandsentschädigung nicht angemessen bzw. zu niedrig sei, weil alleine die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel 51 Euro monatlich koste. Zum Rest des Beitrags »
Schweigen ist Gold, auch im Bußgeldverfahren
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 13. November 2008
Unsere Mandantin suchte uns mit einem Bußgeldbescheid auf. Ihr wurde vorgeworfen an der Kreuzung Petersburger Straße/Straßmannstraße in Richtung Danziger Straße bei Rot gefahren zu sein. Zum Glück lag nur ein sog. einfacher Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde vor, so dass kein Fahrverbot drohte. Immerhin sollte sie aber ein wegen einer vorhandenen Voreintragung erhöhtes Bußgeld von 75,00 EUR zzgl. Verfahrens- und Zustellkosten zahlen. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
Verfasst von kuemmerle unter Autokauf, Verkehrsrecht am 12. November 2008
Der spätere Kläger erwarb Mitte April 2005 von der Beklagten, die einen Autohandel betreibt, einen gebrauchten Pkw Mercedes mit einer Laufleistung von rund 60.000 km. Nachdem der Kläger weitere 12.000 km mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte, trat Anfang Oktober 2005 ein Schaden am Automatikgetriebe auf, der von der Beklagten durch Austausch des Getriebes repariert wurde. Entsprechend den Bedingungen einer bei Vertragsschluss vereinbarten Gebrauchtwagengarantie stellte die Beklagte dem Kläger hierfür 30 % der Materialkosten in Rechnung. Zum Rest des Beitrags »
BGH – Ein feuchter Gebrauchtwagen berechtigt zum Rücktritt
Verfasst von kuemmerle unter Autokauf, Verkehrsrecht am 11. November 2008
Der Kläger erwarb von einem Autohandel Mitte 2004 einen gebrauchten Range Rover. Kurz darauf beanstandete er, dass Wasser in das Innere des Fahrzeugs eindringe. In Absprache mit dem Autohändler wurde daraufhin mehrfach versucht, das Fahrzeug abzudichten. Offenbar ohne Erfolg. Im Mai 2005 beanstandete der Kläger erneut, dass der vordere rechte Fußraum sowie der rechte Rücksitz feucht seien, und drohte den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Zum Rest des Beitrags »
Dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins ist jetzt ein biometrisch auswertbares Passfoto beizufügen
Verfasst von kuemmerle unter Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht am 10. November 2008
Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vom 18. Juli 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1338 [PDF]). Nach Artikel 1 Nr. 13 der Verordnung wird § 21 Abs. 3 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung neugefasst. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Lichtbild beizufügen, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht. Zum Rest des Beitrags »
VG Münster – Fahrräder dürfen nicht abgeschleppt werden Teil 1
Verfasst von kuemmerle unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 7. November 2008
Ein Münsteraner hatte sein Fahrrad am Morgen an der Seitenwand des überdachten Treppenaufgangs vor dem Hauptbahnhof Münster abgestellt. Im Laufe des Tages versetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt das Rad zu einer mehrere Straßen entfernten Sammelstelle, wo der Eigentümer es einige Tage später abholte. Der Radler hielt das Entfernen des Fahrrads für rechtswidrig, klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht Münster und bekam Recht. Die Stadt Münster durfte das Fahrrad nicht entfernen, weil es keine Fußgänger behindert hat. Zum Rest des Beitrags »