Die Fußballweltmeisterschaft und das Arbeitsrecht

Bei aller Fußballbegeisterung sollten Arbeitnehmer ein paar Regeln beachten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, vom (Arbeits)platz gestellt zu werden. Das erste Problem stellt sich allerdings schon bei den  Anfangszeiten der Spiele ein. Anpfiff um 16.00 und geregelte Tätigkeit passen irgendwie nicht zusammen. Wenn man dann noch im Schichtdienst tätig ist, kann man sich im schlimmsten Fall auch die Ergebnisse der abends angesetzten Spiele  in der Zusammenfassung ansehen. Was kann man also tun? Zum Rest des Beitrags »

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Das Fußballturnier – der Nachbar fühlt sich bedroht

Rike/Pixelio

Rike/Pixelio

Nach einem Dorffest mit Fussballturnier fühlte sich einer der Dorfbewohner, gleichzeitig der Dorfpolizist, des Nächtens beleidigt und auch noch bedroht. Um halb 4 Uhr sei eine Gruppe von Leuten grölend an seinem Haus vorbeigezogen und aus der Gruppe heraus soll einer gerufen haben „Bullenschweine wollen wir hier nicht“. Der Dorfpolizist erkannte „eindeutig“ und „zweifelsfrei“ die Stimme als die seines Nachbarn, unseres ersten Mandanten anlässlich dieses denkwürdigen Dorffestes. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung wurde unser erster Mandant dann beim Amtsgericht Bad Lobenstein freigesprochen. Das schien einem anderen Dorfbewohner gut gefallen zu haben, denn er beauftragte uns, auch ihn  zu verteidigen. Er hatte nämlich auch einen Strafbefehl bekommen, da er den Dorfpolizisten just am gleichen Tag zur gleichen Zeit bedroht haben soll. Zum Rest des Beitrags »

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Das Amtsgericht Eilenburg oder „Wir sperren die Autobahn, vielleicht bin ich ja nicht zuständig“

Unser Kooperationspartner, Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau übermittelte uns die nachfolgende Posse als Gastbeitrag, die wir natürlich zu gern veröffentlichen. Es trug sich folgendes zu: Eine Eisplatte hat sich im Winter auf der Autobahn A14 vom Dach eines Kühltransporters gelöst und auf das nachfolgende Auto gefallen. Die Motorhaube ist eingedellt. Es geht um rund fünfzehnhundert Euro Schadensersatz. Juristischer Standard und Alltags-Kleinkrams. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Schutzgelderpressung muss offenbart werden, sonst ist die Versicherung bei Vandalismus leistungsfrei

Der Kläger, früher Inhaber einer Gaststätte, forderte Versicherungsleistungen aus einer seit September 2005 bei der beklagten Versicherung abgeschlossenen Gastronomie-Versicherung, die Versicherungsschutz auch für Sachschäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung gewährt. Beginnend im Spätsommer 2006 war dem Kläger in mehreren anonymen Anrufen „Schutz und Versicherung“ angeboten worden, „weil immer etwas passieren könne“. Später hatte der Anrufer für den angebotenen „Schutz“ monatliche Zahlungen von 750 € verlangt und den Kläger aufgefordert, sich weder an die Polizei noch an andere Personen zu wenden. Zum Rest des Beitrags »

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Der Richtervorbehalt in der Berliner Praxis

Rechtsanwalt Schmitteckert, ein Berliner Kollege, berichtet in seinem Blog schier unglaubliches. Während er vor einer Haftbefehlsverkündung beim Bereitschaftsgericht schnell noch Akteneinsicht nahm, läutete das Telefon und eine Dame von der Geschäftsstelle teilte dem Anrufer mit, dass der Richter da sei. Dann legte sie auf. Der Richter fragte daraufhin natürlich wer denn dran war. Es war die Autobahnpolizei, die auf der Avus offensichtlich einen Kraftfahrer erwischt hatte und bei diesem eine Blutentnahme durchführen wollte. Zum Rest des Beitrags »

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Das Fußballturnier und der beleidigte Nachbar

jutta rotter/Pixelio

J.Rotter/Pixelio

In einem kleinen Dorf im Thüringer Schiefergebirge fand das alljährliche Dorffest des Sportvereins statt. Traditionell nahm unser Mandant der in dem kleinen Dorf wohnt, mit angereisten Freunden  an dem gleichzeitig stattfindenden Fußballturnier teil, bei dem neben dem eigentlichen Zweck, alkoholische Getränke zu konsumieren, auch Fußball gespielt wurde. Oder war es umgekehrt? Egal. Jedenfalls endete das vor einiger Zeit ausgespielte Turnier mit insgesamt 4 Strafverfahren. Zum Rest des Beitrags »

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Herr Märchenwiese – von der Familie verstoßen

In dieser Sache hatten wir dem Gericht mehrere mögliche Adressen mitgeteilt, so dass die Zustellung in einer anderen Stadt versucht wurde. Heute schickt uns das Gericht ein Schreiben eines Herrn Märchenwiese zu, der erstens zutreffend darauf hinweist, dass er einen anderen Vornamen hat, zweitens aber den gewünschten Herrn Märchenwiese überhaupt nicht zu kennen. Das verwundert uns schon, schließlich ist er der Vater von Herrn Märchenwiese. Seine Frau will nichts mehr von ihm wissen, sein Vater kennt ihn nicht mehr. So langsam tut er uns leid.

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Mutterliebe

Wenn er betrunken war (!), fuhr er besonders vorsichtig. Er hatte ja keine Fahrerlaubnis (!). Da fehlen einem die Worte.

Quelle: Bild, via E-Mail von U.S., die schwarzen Balken wurden durch uns eingefügt

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BAG entscheidet im „Fall Emmely“

Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden. Zum Rest des Beitrags »

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BVerwG – Speicherung in Datei „Gewalttäter Sport“ rechtmäßig

jutta rotter/Pixelio

J.Rotter/Pixelio

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage ab, mit der der Kläger die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte. Der Kläger ist Anhänger des Fußballvereins Hannover 96 und besuchte im Mai 2006 ein Regionalliga-Spiel im Leine-Stadion in Letter. Kurz nach Spielbeginn betrat eine Gruppe von ca. 30 bis 40 Anhängern von Hannover 96 – darunter der Kläger – das Stadion, überkletterte die Absperrung und lief vor den gegnerischen Fan-Block. Aus der Gruppe wurden zwei bis drei Feuerwerkskörper, ein Bengalfeuer und ein fester Gegenstand – möglicherweise ein Stein – geworfen. Zum Rest des Beitrags »

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