Schlagworte: Schutzgeld

BGH – Schutzgelderpressung muss offenbart werden, sonst ist die Versicherung bei Vandalismus leistungsfrei

Der Kläger, früher Inhaber einer Gaststätte, forderte Versicherungsleistungen aus einer seit September 2005 bei der beklagten Versicherung abgeschlossenen Gastronomie-Versicherung, die Versicherungsschutz auch für Sachschäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung gewährt. Beginnend im Spätsommer 2006 war dem Kläger in mehreren anonymen Anrufen „Schutz und Versicherung“ angeboten worden, „weil immer etwas passieren könne“. Später hatte der Anrufer für den angebotenen „Schutz“ monatliche Zahlungen von 750 € verlangt und den Kläger aufgefordert, sich weder an die Polizei noch an andere Personen zu wenden. Zum Rest des Beitrags »

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