Schlagworte: Versicherung
AG Solingen – keine Verpflichtung des Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachbegutachtung vorzustellen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 27. November 2009
Beim Einparken hatte ein Pkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einen Zettel hinterlassen, der Eigentümer möge sich melden. Das tat der Unfallgeschädigte auch und machte geltend, dass durch den Anstoß die hintere Stoßstange eingekerbt und markiert, die linke Seitenwand eingebeult und die linke Tür verkratzt worden sei. Den Schaden ließ er durch einen Sachverständigen feststellen und reichte das Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese zahlte jedoch nur einen Teilbetrag für den Schaden an der hinteren linken Stoßstangenecke, die Schäden an der linken Seitenwand und an der linken Einstiegstür waren nach Auffassung der Versicherung mit dem Unfallhergang nicht vereinbar, und verlangte, dass das Fahrzeug ihr zur eigenen Schadensüberprüfung vorgestellt werde. Zum Rest des Beitrags »
„Unter falscher Flagge“ – Schadenmanagment der Versicherungswirtschaft auf dem Prüfstand
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 23. November 2009
Aktives Schadenmanagement am Beispiel des „Fair-Play Konzepts“ der Allianz steht bei Captain HUK auf dem Prüfstand. Dort wird ein Aufsatz von Rechtsanwalt Werner Dory „Unter falscher Flagge“ in Der Verkehrsanwalt, Ausgabe 3/2009, S. 92 ff. vollständig wiedergegeben. Danach sei Voraussetzung für eine schnelle Regulierung eines Unfallschadens, dass der Unfallgeschädigte weder einen Rechtsanwalt, noch einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet. Andernfalls „erfolgt die Abwicklung wie bisher.“ Was daran „fair“ sein soll, erschließt sich in der Tat nicht. Zum Rest des Beitrags »
Farbwechsel für Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern ab März 2009
Verfasst von kuemmerle unter Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 27. Februar 2009
Ab März 2009 verlieren die bisherigen schwarzen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit. Die Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben. Vom 01.03.2009 an, an müssen blaue Versicherungskennzeichen an den Zweirädern befestigt sein. Zum Rest des Beitrags »
LG Coburg – Spiel mit dem Feuer
Verfasst von kuemmerle unter Versicherungsrecht am 14. Januar 2009
Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht. Zum Rest des Beitrags »
Versicherung kommt die Nachbegutachtung durch eigenen Sachverständigen teuer zu stehen
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 3. November 2008
Unser Mandant hatte im Dezember 2006 sein Fahrzeug geparkt und war mit einem Bekannten unterwegs. Als er zurückkam, fand er sein Fahrzeug beschädigt vor. Ein Kleintransporter mit Anhänger war beim rangieren rückwärts gegen den hinteren Radlauf gefahren. Der Fahrer des Kleintransporters gab die Unfallverursachung gegenüber der Polizei zu. Unser Mandant beauftragte einen Sachverständigen, der den Schaden mit 1.257,13 Euro netto kalkulierte, und verlangte diesen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt. Zum Rest des Beitrags »
Farbwechsel für Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern ab März 2008
Verfasst von kuemmerle unter Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 22. Februar 2008
Ab März 2008 verlieren die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit. Die Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben. Vom 01.03.2008 an, an müssen schwarze Versicherungskennzeichen an den Zweirädern befestigt sein. Zum Rest des Beitrags »
LG München I – Berufsunfähigkeitsversicherung muss bei Burn-Out-Syndrom zahlen
Verfasst von kuemmerle unter Medizinrecht, Versicherungsrecht am 13. Januar 2008
Das Burn-out-Syndrom hat längst seinen Ruf als Krankheit allein von Managern verloren, es kann jeden treffen. Ein Münchner Manager stand seit 20 Jahren einem großen Finanz-Unternehmen vor. Ein 10 Stunden Arbeitstag war normal. Normal waren auch Kopfschmerzen und Schlafstörungen trotz Müdigkeit. Ende 2001 kam es zum nervlichen Zusammenbruch. Auf ärztliches Anraten, musste er aus seinem Beruf aussteigen. Zusammen mit einer Lebensversicherung hatte der Manager auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen. Allerdings weigerte sich diese zu zahlen. Ein dreieinhalb Jahre andauernder Rechtsstreit schloss sich an. Zum Rest des Beitrags »
Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Verfasst von kuemmerle unter Versicherungsrecht am 21. Dezember 2007
Wenn der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum in Flammen aufgehen, ist der Schaden zumeist groß. Feuer zählt zu den versicherten Risiken bei einer Hausratversicherung, Folgeschäden etwa durch Löschwasser müssen ebenfalls ersetzt werden. Die Hausrat- oder Feuerversicherungen werfen den Betroffenen aber oft grobe Fahrlässigkeit vor und weigern sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ob der Vorwurf grober Fahrlässigkeit und damit eine Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz auch gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Zum Rest des Beitrags »
Kfz-Versicherungen sparen auf Kosten der Geschädigten
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 27. September 2007
berichtet Focus-Online am 24.09.2007. Bei Haftpflichtfällen sollen Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich dreistellige Millionenbeträge einsparen, indem sie systematisch die von Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigengutachten in Frage stellen und durch eigene Schadenberechnungen ersetzen. Zum Rest des Beitrags »
Zehn „goldene“ Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung am 13. Juli 2007
Schalten Sie die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug ein und stellen Sie Ihr Warndreieckvor der Unfallstelle auf (Stadt: 10-20 m, Bundesstraße: 100-150 m, Bundesautobahn: mind. 150-200 m). Nachts muss das Fahrzeuglicht angeschaltet bleiben. Zum Rest des Beitrags »