Schlagworte: Goldene Regeln
Zehn „goldene“ Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung am 13. Juli 2007

C.Hautumm/Pixelio
Schalten Sie die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug ein und stellen Sie Ihr Warndreieckvor der Unfallstelle auf (Stadt: 10-20 m, Bundesstraße: 100-150 m, Bundesautobahn: mind. 150-200 m). Nachts muss das Fahrzeuglicht angeschaltet bleiben. Zum Rest des Beitrags »