Schlagworte: Eltern

AG München – Eltern haften nicht für die Beschädigung durch ihr 7jähriges Kind an einem verkehrswidrig abgestellten Pkw

Ist ein PKW ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkt und ein radfahrendes 7-jähriges Kind verursacht deswegen einen Schaden an dem Auto, haftet dieses nicht. Auch die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt, insbesondere müssen sie ihr Kind nicht zum Absteigen auffordern. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Spiel mit dem Feuer

Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht. Zum Rest des Beitrags »

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