Schlagworte: Weihnachtsbaum

Advent, Advent, die Wohnung brennt!

Wenn der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum in Flammen aufgehen, ist der Schaden zumeist groß. Feuer zählt zu den versicherten Risiken bei einer Hausratversicherung, Folgeschäden etwa durch Löschwasser müssen ebenfalls ersetzt werden. Die Hausrat- oder Feuerversicherungen werfen den Betroffenen aber oft grobe Fahrlässigkeit vor und weigern sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ob der Vorwurf grober Fahrlässigkeit und damit eine Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz auch gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Zum Rest des Beitrags »

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