Schlagworte: Sachverständiger
LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 28. Januar 2010
Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »
AG Solingen – keine Verpflichtung des Unfallgeschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachbegutachtung vorzustellen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 27. November 2009
Beim Einparken hatte ein Pkw-Fahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einen Zettel hinterlassen, der Eigentümer möge sich melden. Das tat der Unfallgeschädigte auch und machte geltend, dass durch den Anstoß die hintere Stoßstange eingekerbt und markiert, die linke Seitenwand eingebeult und die linke Tür verkratzt worden sei. Den Schaden ließ er durch einen Sachverständigen feststellen und reichte das Gutachten bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Diese zahlte jedoch nur einen Teilbetrag für den Schaden an der hinteren linken Stoßstangenecke, die Schäden an der linken Seitenwand und an der linken Einstiegstür waren nach Auffassung der Versicherung mit dem Unfallhergang nicht vereinbar, und verlangte, dass das Fahrzeug ihr zur eigenen Schadensüberprüfung vorgestellt werde. Zum Rest des Beitrags »
BGH – bei Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach einem Unfall ist der regionale Markt entscheidend und nicht das Internet
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 24. Februar 2009
Eine Unfallgeschädigte beauftragte einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe. Der kam zu dem Ergebnis, dass ein Totalschaden vorlag. Demzufolge musste er den Restwert des Fahrzeuges ermitteln und holte zwei Angebote von ortsansässigen Restwertaufkäufern und eines in der Region tätigen Autohändlers ein. Das höchste Angebot lautete auf 3.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Zu diesem Preis wurde das Fahrzeug durch die Geschädigte dann auch verkauft. Zum Rest des Beitrags »
Wenn einen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in die Pfanne hauen will
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 23. Februar 2009
Nach einem Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden des Geschädigten entweder voll oder bei einem Mitverschulden zumindest teilweise entsprechend einer Quote zu ersetzen. Festzustellen, wie hoch der Fahrzeugschaden ist, kann in der Regel nur ein Kfz-Sachverständiger, den der Geschädigte selbst frei wählen kann. Zum Rest des Beitrags »
Versicherung kommt die Nachbegutachtung durch eigenen Sachverständigen teuer zu stehen
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 3. November 2008
Unser Mandant hatte im Dezember 2006 sein Fahrzeug geparkt und war mit einem Bekannten unterwegs. Als er zurückkam, fand er sein Fahrzeug beschädigt vor. Ein Kleintransporter mit Anhänger war beim rangieren rückwärts gegen den hinteren Radlauf gefahren. Der Fahrer des Kleintransporters gab die Unfallverursachung gegenüber der Polizei zu. Unser Mandant beauftragte einen Sachverständigen, der den Schaden mit 1.257,13 Euro netto kalkulierte, und verlangte diesen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt. Zum Rest des Beitrags »
LG Saarbrücken – Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 1. August 2008
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrzeugschaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ersetzen. Zur Feststellung des Schadenumfanges kann der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Dabei muss der Geschädigte nach einer Entscheidung des Landgericht Saarbrücken in der Regel auch nicht auf den Preis schauen. Zum Rest des Beitrags »
AG Bielefeld – Beauftragung eines Sachverständigen bei einem Schaden über der Bagatellgrenze von 700 Euro
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 27. Dezember 2007
Liegt nach einem Verkehrsunfall die Höhe des Fahrzeugschadens über der sogenannten Bagatellschadengrenze von 700 Euro, und ist nicht auf den ersten Blick zu sehen, ob ernsthaftere Beschädigungen vorhanden sind, liegt in der Beauftragung eines Gutachters kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Zum Rest des Beitrags »
OLG Frankfurt am Main – 76,03 Euro Schmerzensgeld für jeden Tag zu Unrecht erlittener Haft sind angemessen
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 2. Oktober 2007
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 2. Oktober 2007, Az: 19 U 8/2007, einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000,00 Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zum Rest des Beitrags »
Kfz-Versicherungen sparen auf Kosten der Geschädigten
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 27. September 2007
berichtet Focus-Online am 24.09.2007. Bei Haftpflichtfällen sollen Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich dreistellige Millionenbeträge einsparen, indem sie systematisch die von Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigengutachten in Frage stellen und durch eigene Schadenberechnungen ersetzen. Zum Rest des Beitrags »
LG Coburg und die Bagatellschadengrenze – Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 Euro eingeschaltet werden
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 16. August 2007
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden zu zahlen. Um festzustellen, wie hoch dieser ist, kann der Geschädigte einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung seines Fahrzeuges beauftragen. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens hat ebenfalls die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen. Nach einer Entscheidung des LG Coburg vom 20.07.2007 muss die Gutachterbeauftragung aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich und zweckmäßig sein. Dies sei regelmäßig erst bei Schäden ab 700 Euro der Fall. Zum Rest des Beitrags »