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Zehn „goldene“ Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall

(c) Claudia Hautumm / Pixelio

C.Hautumm/Pixelio

Schalten Sie die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug ein und stellen Sie Ihr Warndreieckvor der Unfallstelle auf (Stadt: 10-20 m, Bundesstraße: 100-150 m, Bundesautobahn: mind. 150-200 m). Nachts muss das Fahrzeuglicht angeschaltet bleiben. Zum Rest des Beitrags »

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