Schlagworte: Bedürftigkeit

Was ist Prozesskostenhilfe und was deckt diese ab?

Auf Antrag kann in einem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) für das gesamte Verfahren oder für einzelne Anträge gewährt werden, wenn für den Fall einer beabsichtigten Klage  oder im umgekehrten Fall die Verteidigung gegen eine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die betreffende Partei bedürftig ist. Dem Antrag muss zur Prüfung, ob Bedürftigkeit vorliegt, eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt werden. Zum Rest des Beitrags »

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