Schlagworte: Halter

VG Neustadt – erstmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt Fahrtenbuchauflage

(c) A. Dreher / Pixelio

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Nachdem mit seinem Kraftfahrzeug eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, hüllte sich der Halter in Schweigen. Der Fahrer konnte nicht festgestellt werden, so dass das Bußgeldverfahren einzustellen war. Dem Halter wurde auferlegt, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wogegen er Widerspruch einlegte und beim VG Neustadt beantragte, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid wiederherzustellen. Zum Rest des Beitrags »

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VG Göttingen – „Der Schwager war’s vielleicht“ schützt nicht vor Fahrtenbuchanordnung

Der Halter eines Fahrzeuges, mit dem die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 64 km/h überschritten worden war, mochte sich nicht erinnern, wer aus seiner Familie das gewesen sein könnte. Das Bild sei so undeutlich, ob man ihm keines mit höherer Auflösung schicken könne, schrieb er nach Erhalt der Anhörung. In Frage käme eventuell sein Schwager. Der Landkreis konnte und wollte kein anderes Foto schicken. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingestellt, stattdessen bekam der Halter eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe – Leasinggeber haftet nicht für Verschulden des Fahrers und auch nicht aus Betriebsgefahr

Nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw forderte eine Leasinggesellschaft, welche Eigentümerin des beschädigten Pkw war, Schadensersatz in voller Höhe vom Lkw-Fahrer, dem Halter des Lkw und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zuvor hatte der Halter des Lkw seinerseits den Fahrer des Leasingfahrzeuges sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung mit Erfolg auf Schadenersatz verklagt, wonach diese aus einer Haftungsquote von 75% den Unfallschaden am Lkw zu tragen hatten. Aus diesem Grund sah man natürlich keine Veranlassung, den Schaden am Leasingfahrzeug noch dazu vollständig zu regulieren. Zum Rest des Beitrags »

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VG Trier – Fahrtenbuchauflage bereits bei einmaligem Verkehrsverstoß

Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes rechtfertigt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Aufklärungsmaßnahmen ausgeschöpft hat und der Fahrzeughalter zu dem bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht. Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier in einem Beschluss vom 12. November 2008 nochmals bestätigt. Zum Rest des Beitrags »

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VG Oldenburg – Fahrtenbuch bei Geschäftsfahrzeugen

Ein Unternehmen setzte sich gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten zur Wehr, da die Anhörung zum Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit später als zwei Wochen einging und das Foto, welches den Fahrer zeigen sollte, von schlechter Qualität sei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg interessierte das nicht, der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrtenbuchanordnung herzustellen, blieb ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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VGH Baden-Württemberg – vor Fahrtenbuchauflage muss der Halter als Zeuge gehört werden, nicht als Betroffener

Die Halterin eines Kfz war in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von der Behörde angehört worden, allerdings nicht als Zeugin zu der Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, sondern als Betroffene, also möglicher Täter. Auf ihr Recht zu schweigen im Anhörungsbogen hingewiesen, schwieg die Angehörte dann auch. Das Verfahren wurde eingestellt und der Halterin auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen. Zum Rest des Beitrags »

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VGH Baden-Württemberg – Behörde muss Kfz-Halter vor einer Fahrtenbuchauflage gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen

Mit dem Pkw der Antragstellerin war die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträchtlich überschritten worden. Das hinreichend deutliche Geschwindigkeitsmessfoto zeigt aber einen Mann als Fahrer. Die Bußgeldstelle schickte der Antragstellerin einen Anhörungsbogen als Betroffene, sah sie also als mutmaßliche Täterin der Ordnungswidrigkeit an. Das Anhörungsschreiben enthielt auch einen Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen. Nachdem die Antragstellerin keine Angaben zum Fahrer gemacht hatte und dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde der Antragstellerin auferlegt, für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Auch angekettete Hunde können beißen

Beißt ein Hund zu, haftet in aller Regel sein Halter. Ist von früheren Vorfällen bekannt, dass der Vierbeiner häufiger das Maul etwas voll nimmt, kann das selbst dann gelten, wenn der Hund bei seiner Bissattacke angekettet war. So entschieden vom Landgerichts Coburg, das eine Hundehalterin verurteilte, einem achtjährigen Bissopfer ein Schmerzensgeld von 1.500 € zu bezahlen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Verletzung von Halterpflichten rechtfertigt kein Fahrverbot

Das Amtsgericht Lippstadt verurteilte den Halter eines Lkw, da er es zugelassen hatte, dass dieser trotz mangelhafter Bremsen sowie überschrittenen zulässigen Gesamtgewichts um 9,4 % zu einer Geldbuße von 450,00 Euro und ordnete zugleich nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG für die Dauer von einem Monat ein Fahrverbot an. Gegen den Halter waren bereits zuvor wegen gleichartiger Verstöße Bußgelder verhängt worden. Die gegen die Verurteilung eingelegte Rechtsbeschwerde hatte beim Oberlandesgericht Hamm nur hinsichtlich des Fahrverbotes Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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