Schlagworte: Cannabis

AG Tiergarten – der redselige Home-Grower

(c) andrea mertes / Pixelio

A.Mertes/Pixelio

Wie in vielen Strafverfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln die wir bearbeiten, stand auch hier am Anfang „Kommissar Zufall“. Zwei Beamte beobachteten beiläufig zwei Jugendliche, die vor einem Haus rumstanden und mit Geldscheinen rumhantierten. Dann ging einer in das Haus hinein und kam kurze Zeit später wieder heraus. Die zwei Beamten dachten sich ihren Teil, folgen den Jugendlichen in eine Grünanlage und ließen diese erst mal einen „bauen“ bevor sie zugriffen.. Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

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Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt vor und wie verhält man sich bei einer Kontrolle?

(c) tommyS / Pixelio

tommyS/Pixelio

Trotz zunehmender Kontrolldichte wird letztendlich nur ein Bruchteil der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss tatsächlich auch entdeckt. Wenn aber nach feucht-fröhlicher Feier plötzlich die Kelle winkt und die netten Beamten bei einer allgemeine Verkehrskontrolle plötzlich Verdacht schöpfen und den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt eröffnen, dann kommt es zum bösen Erwachen. Auf den Kater folgt der Katzenjammer, den die Folgen dieser einen Fahrt können immens sein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Erkennbarkeit der Wirkung von Cannabis kann fehlen, wenn zwischen Konsum und Fahrtantritt ein größerer Zeitraum liegt (hier etwa 23 Stunden)

Ein Kraftfahrzeugführer, der angehalten worden war, räumte ein, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Die Untersuchung der daraufhin entnommenen Blutprobe ergab einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt von 2,7 ng/ml ergab. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Betroffene zum Tatzeitpunkt damit rechnen müssen, noch berauschende Mittel im Blut zu haben und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 250 EUR und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Die Anordnung einer Blutentnahme, durch die in Grundrechte eingegriffen wird, steht – wie das Gesetz ausdrücklich und unmissverständlich festlegt – unter dem Vorbehalt, dass ein Richter diese Maßnahme anordnet. Nur wenn ausnahmsweise der Untersuchungszweck durch die Verzögerung, die durch den Antrag auf richterliche Anordnung entsteht, gefährdet wird, steht der Staatsanwaltschaft und nachrangig der Polizei die Anordnungskompetenz zu. Nachdem sich eine Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickelt hatte, welche die vom Gesetzgeber gewollten Ausnahme aus praktischen Gründen zur Regel umkehrte, sah sich das BVerfG veranlasst, dieser althergebrachten Vorgehensweise eine klare Absage zu erteilen. Das BVerfG betonte den gesetzlichen Richtervorbehalt und legte den Begriff der Gefahr im Verzug eng aus. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – das Bundesverfassungsgericht schaltet sich ein

In seiner Entscheidung (Beschluss vom 12.02.2007, Az: 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345) führte das BVerfG aus, dass nach „§ 81 a Abs. 2 StPO (…) die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu(steht). Der Richtervorbehalt – auch der einfachgesetzliche – zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44; BVerfGE 103, 142). Nur bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehende Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und – nachrangig – ihrer Ermittlungspersonen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Zweibrücken – kein Bußgeld für bekifften Autofahrer

Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Der Wortlaut des § 24a StVG ist so eindeutig formuliert, da kann ein Amtsrichter schon mal die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit muss nämlich auch vorwerfbar begangen sein. Es kommt demnach beim § 24a StVG darauf an, ob die berauschende Wirkung zum Zeitpunkt des Fahrens erkennbar war und der Betroffene trotzdem vorwerfbar gefahren ist. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Rückrechnung

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Abbau der Alkoholkonzentration im Körper ist abhängig vom Geschlecht, vom Körpergewicht und von individuell abweichenden Faktoren. Während der durchschnittliche Abbauwert ca. 0,15 ‰ pro Stunde beträgt, ist bei Verkehrsstraftaten nach der Rechtsprechung zugunsten eines Beschuldigten von einem Abbauwert von 0,10 ‰ pro Stunde auszugehen (steht die Frage der Schuldfähigkeit zur Debatte, oder liegt keine Blutprobe vor, erfolgt sogar eine Rückrechnung mit 0,20 ‰ pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag weiterer 0,20 ‰). Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – wer bekifft Auto fährt, riskiert nicht immer ein Bußgeld

Der bei einem Autofahrer durchgeführte Drogentest war positiv. Der Entnahme- und Tatzeit-THC-Wert betrug stattliche 2,2 ng/ml. Zwar verneinte das Amtsgericht das Vorliegen einer Straftat nach § 316 I, III StGB aus tatsächlichen Gründen, verhängte dann aber wegen vorsätzlichen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis (§ 24a II StVG) eine Geldbuße von 400 € und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten. Die Revision des Autofahrers hatte beim OLG Frankfurt am Main zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da die Feststellungen des Amtsgerichts weder die Voraussetzungen des vorsätzlichen, noch des fahrlässigen Handelns ausfüllen. Zum Rest des Beitrags »

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