Schlagworte: Alkohol

VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Koblenz – keine MPU und kein Radfahrverbot für Fahrradfahrer ohne Ambitionen eine Fahrerlaubnis zu beantragen

(c) Martin Claussen / Pixelio

Claussen/Pixelio

Ein 62jähriger fuhr mit seinem Damenrad nach einer Feier sturzbetrunken auf dem Radweg. Die Blutprobe ergab eine BAK von 2,33 ‰. Einen Führerschein hatte er nicht. Auch hatte er nicht vor, einen solchen zu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die Beibringung eines MPU-Gutachtens an und verbot, als der Betroffene sich weigerte, das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Mofa und Fahrrad). Der Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen das Verbot anzuordnen, lehnte das VG Neustadt ab. Die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt nicht auf Vorsatz geschlossen werden

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

An einem Samstag fiel der Angeklagte wegen unangepasster Geschwindigkeit auf und wurde von der Polizei kontrolliert. Die ca. 1 Stunde später durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,37 mg/g . Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 34,00 €. Weiterhin wurde der Führerschein des Angeklagten eingezogen, seine Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten ausgesprochen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme nicht zwingend

Bei einem Atemalkoholtest anlässlich einer Verkehrskontrolle stellte die Polizei beim Angeklagten eine Atemalkoholkonzentration von 1,03 mg/l fest. Die eine knappe halbe Stunde später auf Anordnung der Polizei entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,38 Promille. Der Angeklagte war damit absolut fahruntauglich. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 EUR, entzog ihm die Fahrerlaubnis, zog seinen Führerschein ein und wies die Verwaltungsbehörde an, ihm vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Landgericht verwarf die Berufung des Angeklagten, ermäßigte jedoch den Tagessatz auf 55 EUR und verkürzte die Sperrfrist auf neun Monate. Zum Rest des Beitrags »

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Staatsanwaltschaft Potsdam stellt Trunkenheitsverfahren nach Anordnung der Blutentnahme durch Polizei ein

(c) tommyS / Pixelio

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Unser Mandant radelte nach einem feucht-fröhlichen Dorffest gegen 20 Uhr die paar Meter nach Hause, als er ob seiner doch recht ausholenden Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Die hielten ihn an, ließen ihn pusten und Bingo, der Dräger zeigte 1,83 Promille an. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei bei erheblicher Alkoholisierung

Gegen 16.45 Uhr fuhr der spätere Angeklagte mit einem Lkw, obwohl er mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,66 g ‰ absolut fahruntauglich war. Ein Polizeibeamter war dem Angeklagten ca. 3 km hinterhergefahren und hatte beobachtet, wie dieser relativ langsam und in Schlangenlinien fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,08 g ‰. Zum Rest des Beitrags »

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LG Limburg – Nicht ohne meine Akte!

Das Amtsgericht Limburg hatte einem Beschuldigten nach einer Trunkenheitsfahrt durch Beschluss (§ 111a StPO) vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Um 2.25 Uhr habe er mit seinen Pkw im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit – ein Alkoholatemtest ergab einen Wert von 0,80 ‰, die anschließende Blutentnahme eine Blutalkoholkonzentration von 1,23 ‰ – am Straßenverkehr teilgenommen. Eine richterliche Anordnung der Blutentnahme war von den Beamten nicht eingeholt worden, der Beschuldigte wandte sich mit seiner Beschwerde daher gegen die Verwertung des Blutalkoholgutachtens. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Dresden – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sprach eine Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr frei, da es sich an der Verwertung der festgestellten Blutalkoholkonzentration gehindert sah. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das OLG Dresden sah mit zutreffender Begründung keinen Anlass, das freisprechende Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Der schlafende Reisende

(c) Manfred Walker / Pixelio

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Der spätere Beklagte buchte bei einem Reiseunternehmen eine Flugpauschalreise mit einer Reisegruppe in den Jemen für den Zeitraum Ende Oktober/Anfang November 2006. Die Reisegruppe hatte am Anreisetag einen planmäßigen Zwischenstopp in Dubai mit einem ca. siebenstündigen Aufenthalt, in der sich die Reisegruppe in der Marhaba-Lounge im Flughafen von Dubai aufhalten, Getränke konsumieren und sich ausruhen konnten. Auch der Beklagte hielt sich dort auf und schlief, nach dem er unter anderem auch alkoholische Getränke konsumiert hatte, ein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Übertriebene Anwendung des Zweifelsgrundsatzes

Ein Taxifahrer bemerkte in der Nacht eine Person am Straßenrand, die im Gras lag und schlief. Etwas weiter davon entfernt lag ein Roller im hohen Gras. Nachdem der Taxifahrer die Polizei angerufen hatte, weckten zwei Beamte den Schlafenden und versuchten, ihn zu befragen. Der verweigerte jedoch die Aussage, fragte aber mehrfach, ob ihn „jemand verpfiffen“ habe. Die Polizei stellte eine etwa drei bis vier Meter lange „Fahrspur“ fest, die von der Fahrbahn aus etwa parallel zur Straße durch das Gras zum Roller führte. Fußspuren im Gras waren nicht feststellbar, der Roller war leicht warm, das Licht noch eingeschaltet. Zum Rest des Beitrags »

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