Schlagworte: Trunkeinheit

OLG Brandenburg – allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt nicht auf Vorsatz geschlossen werden

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

An einem Samstag fiel der Angeklagte wegen unangepasster Geschwindigkeit auf und wurde von der Polizei kontrolliert. Die ca. 1 Stunde später durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,37 mg/g . Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 34,00 €. Weiterhin wurde der Führerschein des Angeklagten eingezogen, seine Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten ausgesprochen. Zum Rest des Beitrags »

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