Kategorie Mietrecht

BGH – Quittung reicht – auf besondere „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ besteht kein Anspruch

Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Sie haben das Mietverhältnis gekündigt und sind in eine andere Wohnung im Raum Dresden umgezogen. Da der Vermieter der neuen Wohnung von den Klägern eine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ verlangt, haben die Kläger die Beklagte zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung aufgefordert. Die Beklagte hat den mit der Klage zunächst erhobenen Anspruch auf Erteilung von Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen sofort anerkannt und entsprechende Quittungen erteilt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – „Weißen der Decken und Oberwände“ während der Mietzeit stellt unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen dar

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Nach § 3 Abs. 6 des Formularmietvertrages waren die Beklagten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In der Klausel ist bestimmt: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.“ Zum Rest des Beitrags »

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AG Köln – „Da sieht doch kein Schwein durch!“ – zum Umfang von Verträgen

Nach Beendigung eines Mietverhältnisses verlangte der ehemalige Mieter die eingezahlte Mietkaution zuzüglich Zinsen, insgesamt 997,13 € zurück. Die Vermieterin war der Meinung, dass der Mieter seinen Pflichten aus der Renovierungsvereinbarung nicht nachgekommen sei und den von ihm verlegten Teppich nicht entfernt habe und erklärte die Aufrechnung mit den Kosten der Beseitigung des Teppichbodens. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung eine Pflichtverletzung darstellt, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Köln – ein Einwurf-Einschreiben erbringt keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 21.01.2009, Az: VIII ZR 107/08, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht aus. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie der Zugang nachgewiesen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Wer trotz unwirksamer Klausel endrenoviert, bekommt Geld vom Vermieter

Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die Wohnung. Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der Wohnung eine Endrenovierung vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte Endrenovierung zustehe, weil eine wirksame Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen nicht bestanden habe. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ist die Wohnung zu klein, kann fristlos gekündigt werden

Die Kläger waren seit 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Über ihren Anwalt erklärten die Kläger im Januar 2005 die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum April, weil die Wohnfläche um mehr als 10 % von der mit „ca. 100 m²“ vereinbarten Wohnfläche abweiche. Ferner verlangten die Mieter überzahlte Miete in Höhe von ca. 5.000 Euro zurück und erhoben Klage beim Amtsgericht. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Karlsruhe – Verwertung eines Bankguthabens als Mietkaution setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind

Die Mieter einer Wohnung minderten über ein Jahr, bis zu ihrem Auszug die Miete. Die Mängel waren streitig, beim Amtsgericht war hierüber ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig, welches noch nicht abgeschlossen war. Bei Mietbeginn hatten die Mieter ein Kontoguthaben in Höhe von 2.475,00 EUR als Mietkaution verpfändet. Die Vermieter betrieben nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berufung auf ihr Pfandrecht die Auszahlung dieses Guthabens. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen

Die Beklagte ist Mieterin einer Maisonettewohnung des Klägers in Köln. Die Miete ist mit 1.000 € monatlich zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 180 € vereinbart. Die Wohnungsgröße ist im Mietvertrag mit „ca. 120 m²“ angegeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Wohnfläche der Innenräume 90,11 m² beträgt. Zu der Wohnung gehören zwei Dachterrassen mit Grundfläche von 25,20 m² und von 20 m². Zum Rest des Beitrags »

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