Schlagworte: Endrenovierung

BGH – „Weißen der Decken und Oberwände“ während der Mietzeit stellt unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen dar

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Nach § 3 Abs. 6 des Formularmietvertrages waren die Beklagten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In der Klausel ist bestimmt: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.“ Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Wer eine Vereinbarung über die Endrenovierung seiner Mietwohnung unterschreibt, ist selbst schuld

Der Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In seinem Formularmietvertrag war geregelt, dass die Schönheitsreparaturen von dem Mieter während der laufenden Mietzeit fachgerecht und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen seien, und zwar während der Mietzeit mindestens in bestimmten Zeitabständen. Weiter sah der Formularmietvertrag vor, dass der Mieter die Mieträume in einem fachgerecht renovierten Zustand zurückzugeben hat. Der Beklagte hätte, da es sich um unwirksame Regelungen handelte eigentlich gar nichts machen müssen. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

LG Wuppertal – Wenn eine Endrenovierung vom Mieter nicht geschuldet wird, kann dieser vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen

Die Mieter einer Wohnung waren nach dem Mietvertrag verpflichtet, vor dem Auszug eine Endrenovierung durchzuführen und beauftragten einen Maler. Die Klausel im Mietvertrag war allerdings unwirksam, da die Endrenovierungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnung bestand und die Mieter damit unangemessen benachteiligte. Die Mieter verlangten daher die Erstattung der Malerkosten vom Vermieter. Das AG Mettmann wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine Rechtsgrundlage für den Kostenerstattungsanspruch nicht ersichtlich sei. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln im Mietvertrag

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut eine wichtige Entscheidung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter getroffen und entschieden, dass eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen (isolierte Endrenovierungsklausel) in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zum Rest des Beitrags »

, , ,

2 Kommentare