Schlagworte: Bankguthaben

OLG Karlsruhe – Verwertung eines Bankguthabens als Mietkaution setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind

Die Mieter einer Wohnung minderten über ein Jahr, bis zu ihrem Auszug die Miete. Die Mängel waren streitig, beim Amtsgericht war hierüber ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig, welches noch nicht abgeschlossen war. Bei Mietbeginn hatten die Mieter ein Kontoguthaben in Höhe von 2.475,00 EUR als Mietkaution verpfändet. Die Vermieter betrieben nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berufung auf ihr Pfandrecht die Auszahlung dieses Guthabens. Zum Rest des Beitrags »

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