Schlagworte: Wiederbeschaffungswert
OLG Rostock – Mein Maserati fuhr 210….keine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, wenn das Fahrzeug abgemeldet und nicht weitergenutzt wird
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 20. Januar 2010
Der Maserati eines Autohauses wurde bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte die Reparaturkosten auf rund 37.500 Euro netto, den Wiederbeschaffungswert auf 45.500 Euro brutto bei einem Restwert von 18.000 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holte ein höheres Restwertangebot über rund 23.000 Euro ein und zahlte dem Autohaus nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Autohaus, welches das Fahrzeug auch reparieren ließ, wohl aber erheblich preiswerter als vom Sachverständigen kalkuliert, verlangte die fiktiven Reparaturkosten, legte also keine Reparaturrechnung vor, sowie Nutzungsausfall für 120 Tage. Zum Rest des Beitrags »