Schlagworte: Vertragsfalle

Vertragsfallen im Internet – Eltern haften nicht für ihre Kinder

Zahlreiche Vertragsfallen im Internet zielen besonders auf die Unerfahrenheit von Minderjährigen. So werden angeblich Dienstleistungen wie Hilfe bei Hausarbeiten, Malvorlagen oder Frei-SMS angeboten. Die Seiten sind unterschiedlich gestaltet. Gemein ist allen Angeboten, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass diese kostenpflichtig sind. Ganz am Ende der Seiten, in unscheinbar gestalteten Fußnoten, findet sich ein Hinweis, dass man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten abschließt. Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man mit einem Klick als zur Kenntnis genommen annimmt, finden sich die entsprechenden Vertragsmodalitäten. Zum Rest des Beitrags »

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LG Hanau – Internet-Vertragsfallen / keine ausreichende Preisklarheit bei „Sternchenhinweis“

Auf zahlreichen Internetseiten werden „Dienstleistungen“ zumeist im Zusammenhang mit Gewinnspielen angeboten. Viele dieser vermeintlich kostenlosen Angebote entpuppen sich beim näheren Hinsehen als „Vertragsfalle“. Ganz am Ende der Seiten, in unscheinbar gestalteten Fußnoten, findet sich ein Hinweis, dass man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Auch innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man mit einem Klick als zur Kenntnis genommen annimmt, finden sich die Vertragsmodalitäten. Zum Rest des Beitrags »

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Preisgestaltung auf den Internetseiten genealogie.de und alphaload.de unzulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Preisgestaltung der Online-Portale genealogie.de und alphaload.de abgemahnt und wurden nun vom Landgericht Frankfurt am Main und dem Landgericht Berlin bestätigt. Zum Rest des Beitrags »

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Online-Adventskalender – neue Vertragsfalle im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lasse sich das Unternehmen mit 59 Euro vergüten. Die Preisangabe sei jedoch, wie bei solchen Internetangeboten üblich, im Kleingedruckten versteckt. Zum Rest des Beitrags »

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Kein Widerrufsrecht bei Zeitschriftenabonnement im Telefonvertrieb

Ein Abonnementvertrag, der per Telefon geschlossen wurde, stellt zwar ein Fernabsatzgeschäft nach § 312 b BGB dar. Ein Widerrufsrecht ist aber in diesen Fällen nach § 312 d Abs. 4 Nr. 3 gerade ausgeschlossen. Die Norm lautet: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.“ Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Nicht alles im Internet ist kostenlos, aber nicht alles muss auch bezahlt werden

(c) Mensi / Pixelio

Mensi / Pixelio

Im Zusammenhang mit sogenannten „Vertragsfallen“ im Internet, hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 16.01.2007, Az: 161 C 23695/06, die Zahlungsklage eines Seitenbetreibers abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass ein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckter Hinweis auf die Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme eines Internetangebotes, überraschend und damit unwirksam sein kann, wenn nach dem Erscheinungsbild des Internetauftrittes nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden musste. Zum Rest des Beitrags »

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Ein schneller Klick zuviel – Vertragsfallen im Internet

(c) Pauline / Pixelio

Pauline/Pixelio

Berechnen Sie Ihre Lebenserwartung, verschicken Sie 100 Frei-SMS, befragen Sie die Sterne! Auf zahlreichen Internetseiten werden diese „Dienstleistungen“ zumeist im Zusammenhang mit Gewinnspielen angeboten. Aber nicht kostenlos. Der „Service“ schlägt mit 7 € pro Monat bei 24 Monaten Laufzeit oder auch schon mal mit 60 € für eine Abfrage zu Buche. Hierauf wird im sog. „Kleingedruckten“ hingewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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