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Kein Widerrufsrecht bei Zeitschriftenabonnement im Telefonvertrieb

Ein Abonnementvertrag, der per Telefon geschlossen wurde, stellt zwar ein Fernabsatzgeschäft nach § 312 b BGB dar. Ein Widerrufsrecht ist aber in diesen Fällen nach § 312 d Abs. 4 Nr. 3 gerade ausgeschlossen. Die Norm lautet: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.“ Zum Rest des Beitrags »

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