Schlagworte: Straßenverkehr

AG Tiergarten – Trink Sekt, der schmeckt…aber lass das Auto stehen!

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P.G.Meister/Pixelio

Die Mandantin fuhr nach einer Betriebsfeier mit ihrem Auto gut angeschickert nach Hause. Es gab Sekt, reichlich Sekt. Mit im Auto hatte sie noch einen Kollegen, der sich ebenfalls gut zurechtgemacht, über die Mitfahrgelegenheit freute. Man fuhr so dahin, plauderte und hörte Musik. Nachdem meine Mandantin den Kollegen abgesetzt hatte, fuhr sie nach Hause und stellte ihr Auto vor der Haustür ab, als zwei Beamte auf sie zutraten und ihr eröffneten, sie hätte einen Unfall verursacht. Da meine Mandantin recht deutlich nach Alkohol roch, nahm an sie gleich mit. Die Blutentnahme – sogar richterlich angeordnet – ergab eine BAK deutlich jenseits der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Brandenburg – allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt nicht auf Vorsatz geschlossen werden

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

An einem Samstag fiel der Angeklagte wegen unangepasster Geschwindigkeit auf und wurde von der Polizei kontrolliert. Die ca. 1 Stunde später durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,37 mg/g . Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 34,00 €. Weiterhin wurde der Führerschein des Angeklagten eingezogen, seine Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten ausgesprochen. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – keine Rechtsgrundlage für anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern

Im Januar 2006 wurde auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock von der Ordnungsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Videoaufzeichnung erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS. Dem Beschwerdeführer, der an diesem Tag mit seinem Pkw auf dieser Strecke fuhr, wird vorgeworfen, er habe bei km 98,6 fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

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Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt vor und wie verhält man sich bei einer Kontrolle?

(c) tommyS / Pixelio

tommyS/Pixelio

Trotz zunehmender Kontrolldichte wird letztendlich nur ein Bruchteil der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss tatsächlich auch entdeckt. Wenn aber nach feucht-fröhlicher Feier plötzlich die Kelle winkt und die netten Beamten bei einer allgemeine Verkehrskontrolle plötzlich Verdacht schöpfen und den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt eröffnen, dann kommt es zum bösen Erwachen. Auf den Kater folgt der Katzenjammer, den die Folgen dieser einen Fahrt können immens sein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Zweibrücken – kein Bußgeld für bekifften Autofahrer

Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Der Wortlaut des § 24a StVG ist so eindeutig formuliert, da kann ein Amtsrichter schon mal die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit muss nämlich auch vorwerfbar begangen sein. Es kommt demnach beim § 24a StVG darauf an, ob die berauschende Wirkung zum Zeitpunkt des Fahrens erkennbar war und der Betroffene trotzdem vorwerfbar gefahren ist. Zum Rest des Beitrags »

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Brandenburg ist nicht Österreich – „beschleunigtes Verfahren“ bei der Staatsanwaltschaft Luckenwalde

Man kann über das „Blitzurteil“ gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus nach dessen Skiunfall mit leider tödlichem Ausgang für die beteiligte Skifahrerin sicher geteilter Meinung sein. Allerdings ist die Schnelligkeit, mit der in Österreich verfahren wurde schon beeindruckend. Rund 2 Monate nach der Tat erfolgte bereits die Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung, einen Tag später wurde bereits das Urteil gesprochen. Davon ist die deutsche Strafjustiz auch bei einfach gelagerten Fällen weit entfernt. So auch in einem Verkehrsstrafverfahren gegen einen unser Mandanten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – wer bekifft Auto fährt, riskiert nicht immer ein Bußgeld

Der bei einem Autofahrer durchgeführte Drogentest war positiv. Der Entnahme- und Tatzeit-THC-Wert betrug stattliche 2,2 ng/ml. Zwar verneinte das Amtsgericht das Vorliegen einer Straftat nach § 316 I, III StGB aus tatsächlichen Gründen, verhängte dann aber wegen vorsätzlichen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis (§ 24a II StVG) eine Geldbuße von 400 € und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten. Die Revision des Autofahrers hatte beim OLG Frankfurt am Main zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da die Feststellungen des Amtsgerichts weder die Voraussetzungen des vorsätzlichen, noch des fahrlässigen Handelns ausfüllen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang wird härter bestraft

Am 30. März 2007 kam es auf der Bundesstraße B 33 zwischen Stuttgart und Konstanz zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Zwei der Angeklagten hatten mit ihren Pkws, einem getunten VW Golf und einem Porsche Carrera, mehrfach abgesprochene „Beschleunigungsrennen“ durchgeführt. Als sie während eines dieser Rennen mit einem seitlichen Abstand von nur 30 cm nebeneinander auf der zweispurigen Straße mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h das Fahrzeug eines unbeteiligten Verkehrsteilnehmers überholten, gelangte einer der Pkws mit den Rädern auf den Grünstreifen neben der Mittelleitplanke. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der Fahrt ist verboten

Der Fahrer eines Pkw wurde von der Polizei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Der Fahrer hatte das Gerät zuvor seiner Brusttasche entnommen, um das im Telefon enthaltene Navigationssystem zu nutzen. Das Amtsgerichts Bonn verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Nutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Hiergegen beantragte der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, da das Amtsgericht die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO falsch angewendet hat und zu befürchten sei, dass das Gericht sich auch künftig in Widerspruch zu der obergerichtlichen Rechtsprechung setze. Zum Rest des Beitrags »

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