Schlagworte: Straßenverkehr

OLG Hamm – Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als „Wärmeakku“ ist erlaubt aber nicht glaubhaft

Der Fahrer einer Sattelzugmaschine wurde auf der Autobahn von der Polizei dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon an das linke Ohr hielt. Der Fahrer hat den Vorwurf, er hätte telefoniert bestritten und dachte, eine besonders kreative Einlassung würde ihm helfen. Er erklärte, er habe sich nicht ein Mobiltelefon, sondern einen Wärmeakku an das linke Ohr gehalten. Er habe nämlich Ohrenschmerzen gehabt. Das Amtsgericht Schwerte sah diese Behauptung aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme als widerlegt an und verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger unbefugter Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Zum Rest des Beitrags »

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BayVGH – Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum verlangt werden

Der Antragsteller erklärte anlässlich einer Verkehrskontrolle, keine illegalen Drogen konsumiert zu haben. Die entnommene Blutprobe ergab Konzentrationen von 6,0 µg/L Tetrahydrocannabinol (THC), 2,5 µg/L Hydroxy-THC, 31 µg/L THC-Carbonsäure und 0,75 µg/L Cannabinol. Das mit der Untersuchung der Blutprobe beauftragte Institut merkte an, diese Befunde würden die offensichtlich einige Stunden zuvor stattgefundene Aufnahme von Cannabiszubereitungen beweisen; die Wirkung von Cannabis-Inhaltsstoffen habe auch noch im Zeitpunkt des Vorfalls vorgelegen. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer

Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Nötigung im Straßenverkehr durch Auffahren auf das vordere Auto

Der Fahrer eines Pkw fuhr über eine Strecke von etwa 2 km bei einer Geschwindigkeit von 100 – 120 km/h auf der linken Fahrspur mehrfach bis auf etwa 4 m auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Neben dem Abblendlicht schaltete er ohne verkehrsbedingten Grund auch die Nebelscheinwerfer ein und pendelte hinter dem Vorausfahrenden hin und her. Der vorausfahrende Fahrer konnte verkehrsbedingt nicht auf die rechte Fahrspur wechseln. Zum Rest des Beitrags »

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