Schlagworte: Strafbefehl

Kaffeekränzchen ohne Kaffee

In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird.  Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger. Zum Rest des Beitrags »

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Kaffeekränzchen?

In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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Wer keine Arbeit hat, sucht sich welche

In dieser Sache hatten wir mit Erfolg Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis eingelegt. Das Landgericht Neuruppin hatte recht deutliche Worte zu den Umständen einer durch einen Bereitschaftstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme gefunden und das von uns geltend gemachte Beweisverwertungsverbot bejaht. In seinem Beschluss stelle das Landgericht zum Schluss klar, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht: im Strafbefehlsverfahren reicht ein Anwalt

Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Oktober 2009 einen Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts erlassen, gegen den der Angeklagte rechtzeitig Einspruch einlegte. Zum Hauptverhandlungstermin im Februar 2010 erschien lediglich der Verteidiger, der Angeklagte glänzte durch Abwesenheit. Der Verteidiger selbst gab keine Erklärungen ab. Das Amtsgericht Tiergarten hat daraufhin den Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Die hiergegen eingelegte Revision hatte zumindest vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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Das Fußballturnier – Ausgleich in der Nachspielzeit

Rike/Pixelio

Rike/Pixelio

Wie bereits berichtet, fanden nach einem denkwürdigen Dorffest mit Fussballturnier zwei Strafverfahren statt, die beide zu Freisprüchen führten. Der Dorfpolizist fühlte sich des Nächtens beleidigt und bedroht, als eine Gruppe von Leuten grölend an seinem Haus vorbeizog und aus der Gruppe heraus gerufen worden sein soll „Bullenschweine wollen wir hier nicht“ und „…irgendwann stecken wir Dich und Deine Bude an.“ Der Dorfpolizist erkannte seinen unmittelbaren Nachbarn, unseren ersten Mandanten, und einen weiteren Dorfbewohner, unseren zweiten Mandanten, „eindeutig“ und „zweifelsfrei“ an ihren Stimmen, konnte davon aber zum einen den Richter beim Amtsgericht Bad Lobenstein nicht so recht überzeugen, zum anderen hatten unsere Mandanten jeweils ein Alibi. Zum Rest des Beitrags »

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Das Fußballturnier – der Nachbar fühlt sich bedroht

Rike/Pixelio

Rike/Pixelio

Nach einem Dorffest mit Fussballturnier fühlte sich einer der Dorfbewohner, gleichzeitig der Dorfpolizist, des Nächtens beleidigt und auch noch bedroht. Um halb 4 Uhr sei eine Gruppe von Leuten grölend an seinem Haus vorbeigezogen und aus der Gruppe heraus soll einer gerufen haben „Bullenschweine wollen wir hier nicht“. Der Dorfpolizist erkannte „eindeutig“ und „zweifelsfrei“ die Stimme als die seines Nachbarn, unseres ersten Mandanten anlässlich dieses denkwürdigen Dorffestes. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung wurde unser erster Mandant dann beim Amtsgericht Bad Lobenstein freigesprochen. Das schien einem anderen Dorfbewohner gut gefallen zu haben, denn er beauftragte uns, auch ihn  zu verteidigen. Er hatte nämlich auch einen Strafbefehl bekommen, da er den Dorfpolizisten just am gleichen Tag zur gleichen Zeit bedroht haben soll. Zum Rest des Beitrags »

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Das Fußballturnier und der beleidigte Nachbar

jutta rotter/Pixelio

J.Rotter/Pixelio

In einem kleinen Dorf im Thüringer Schiefergebirge fand das alljährliche Dorffest des Sportvereins statt. Traditionell nahm unser Mandant der in dem kleinen Dorf wohnt, mit angereisten Freunden  an dem gleichzeitig stattfindenden Fußballturnier teil, bei dem neben dem eigentlichen Zweck, alkoholische Getränke zu konsumieren, auch Fußball gespielt wurde. Oder war es umgekehrt? Egal. Jedenfalls endete das vor einiger Zeit ausgespielte Turnier mit insgesamt 4 Strafverfahren. Zum Rest des Beitrags »

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Der Ehrliche ist am Ende der Dumme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Die Autofahrerin war im Dezember letzten Jahres in eine Verkehrskontrolle geraten, die Alkoholmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der 0,5-Promillegrenze. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid mit dem auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hatte die Autofahrerin 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten und ihren Führerschein in sog. amtliche Verwahrung zu geben. Diese Frist hatte sie allerdings total verbasselt und fuhr während das Fahrverbot bereits lief prompt im südlichen Teil der Republik in eine Geschwindigkeitsmessung. Zum Rest des Beitrags »

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Straf- und bußgeldrechtliche Folgen einer Trunkenheitsfahrt

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Regelmäßig beginnt nach einer Trunkenheitsfahrt das böse Erwachen, wenn die Polizei noch am Ort des Geschehens den Führerschein sicherstellt. Widerspricht der Beschuldigte der Sicherstellung und sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis in einem späteren gerichtlichen Verfahren entzogen werden wird, so kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis durch gerichtlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Beschuldigte bis zum Abschluss des Strafverfahrens weiterfährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zum Rest des Beitrags »

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