Das Fußballturnier – Ausgleich in der Nachspielzeit


Rike/Pixelio

Rike/Pixelio

Wie bereits berichtet, fanden nach einem denkwürdigen Dorffest mit Fussballturnier zwei Strafverfahren statt, die beide zu Freisprüchen führten. Der Dorfpolizist fühlte sich des Nächtens beleidigt und bedroht, als eine Gruppe von Leuten grölend an seinem Haus vorbeizog und aus der Gruppe heraus gerufen worden sein soll „Bullenschweine wollen wir hier nicht“ und „…irgendwann stecken wir Dich und Deine Bude an.“ Der Dorfpolizist erkannte seinen unmittelbaren Nachbarn, unseren ersten Mandanten, und einen weiteren Dorfbewohner, unseren zweiten Mandanten, „eindeutig“ und „zweifelsfrei“ an ihren Stimmen, konnte davon aber zum einen den Richter beim Amtsgericht Bad Lobenstein nicht so recht überzeugen, zum anderen hatten unsere Mandanten jeweils ein Alibi.

Nach den zwei Freisprüchen spielte die Staatsanwaltschaft aus der Tiefe des Raums den tödlichen Pass und glich binnen kürzester Zeit aus. Dem ganzen vorausgegangen war nämlich noch eine andere Geschichte. Wie bereits berichtet, hatten sich bei unserem ersten Mandanten zahlreiche Freunde einquartiert, um an dem Fußballturnier teilzunehmen.

Da Fußball nur die schönste Nebensache der Welt ist, langweilte sich offensichtlich einer der Gäste, suchte Zerstreuung und zerlegte den Gartenzaun des Nachbarn – eben jenes Dorfpolizisten. Ob er Torpfosten brauchte, oder sich über ein zuvor vom Freund und Helfer ausgestelltes Knöllchen ärgerte, lassen wir mal offen. Das fehlende Zaunfeld blieb nicht lange verborgen. Der Dorfpolizist holte sich seine Kollegen zur Hilfe und schritt gemeinsam mit diesen zur Tat. Man suchte also unseren ersten Mandanten auf, bei dem diese ganzen Banausen hausten und verlangte die Auslieferung des Deliquenten.

Anstatt alle Anwesenden nun einfach nur die Klappe hielten, wurde in Bierlaune lang und laut herumpalavert, so dass nach kurzer Zeit klar war, wer der „Zaunkönig“ ist. Nur das der nicht da war. Unser erster Mandant, der Gastgeber, stellte erst in Abrede ihn überhaupt zu kennen und gab dann auch noch falsche Personalien an. Der eigentliche Übeltäter wurde kurze Zeit später in der Nähe zufällig noch mit einer Zaunlatte in der Hand aufgegriffen. Nach Überprüfung seiner Personalien stellte  sich recht schnell heraus, dass sein Gastgeber ziemlichen Blödsinn erzählt hatte. Für ihn gab es daher einen Strafbefehl wegen versuchter Strafvereitelung, für den „Zaunkönig“ einen wegen Sachbeschädigung. Beide Strafbefehle wurden akzeptiert, es stand damit 2:2.

Zwischenzeitlich, so wurde uns berichtet, grüßen sich unser erster Mandant und sein Nachbar der Dorfpolizist sogar wieder. Von weiteren Zwischenfällen bei nachfolgenden Dorffesten ist uns nichts bekannt.

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