Schlagworte: Unfallwagen

BGH – Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen zwischenzeitlich reparierten Schaden erlitten hat, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen abweicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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