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VGH Baden Württemberg – Aufbauseminar für Fahrradfahrer bei einem Rotlichtverstoß rechtmäßig

Wegen Missachtung einer roten Ampel, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde angedauert hatte, wurde gegen einen Fahrradfahrer rechtskräftig eine Geldbuße von 62,50 EUR verhängt und im Verkehrszentralregister 1 Punkt eingetragen. Da der Radfahrer, der auch eine Fahrerlaubnis hatte, sich noch in der Probezeit befand, ordnete die Führerscheinbehörde daraufhin die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Der Widerspruch des Fahrradfahrers wurde zurückgewiesen, so dass Klage zum Verwaltungsgericht Freiburg erhoben wurde. Zum Rest des Beitrags »

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