Schlagworte: Ampel

KG – der qualifiziert qualifizierte Rotlichtverstoß

(c) Gabi Schoenemann / Pixelio

G.Schoenemann/Pixelio

Die Ampel war schön etwas länger rot, als der Betroffene noch fuhr. Dummerweise fuhr im Querverkehr ein Polizeifahrzeug, welches stark abbremsen musste. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Betroffenen daraufhin  zu einer Geldbuße von 230 Euro und verhängte ein Fahrverbot von drei Monaten. Die Erhöhung der Geldbuße gegenüber dem alten Regelsatz des Bußgeldkataloges von 125 Euro begründete das Amtsgericht mit der „überaus langen Rotlichtdauer“. Das Kammergericht korrigierte auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin lediglich die Höhe des Bußgeldes und setzte eine Geldbuße von 125 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat fest, da ein ohnehin qualifizierter Rotlichtverstoß durch die Dauer des Rotlichtes nicht zu einen noch qualifizierten werde. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel – kein Fahrverbot

Schoenemann/Pixelio

Die Betroffene hatte vor einem Baustellenbereich eine seit mehreren Sekunden Rotlicht zeigende Ampel mißachtet. Vor der Baustellenampel hielt bereits ein anderer PKW seit mehreren Sekunden. Die Betroffene umfuhr auf der linken Fahrbahnseite den wartenden PKW, missachtete das Rotlicht und bog vor Erreichen des Rotlichts nach rechts ab. Der Gegenverkehr wurde durch den Verstoß nicht behindert oder gefährdet, setzte jedoch unmittelbar nach dem Verstoß und noch während des Abbiegevorgangs der Betroffenen ein. Zum Rest des Beitrags »

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