Schlagworte: Prognose

KG: keine Annahme von Fluchtgefahr nach „Schema F“

(c) S. Hofschlaeger / Pixelio

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Die Fluchtgefahr ist neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit eine der drei Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Gern wird die Fluchtgefahr damit begründet, dass die zu erwartende Strafe einen erheblichen Anreiz bietet, sich dem Verfahren zu entziehen. Das Kammergericht hat aktuell auf die Beschwerde gegen einen gegen Auflagen ausgesetzten Haftbefehl einer solchen schematischen Beurteilung – hohe Straferwartung = Fluchtgefahr – eine klare Absage erteilt und auf die Umstände des Einzelfalles, Zum Rest des Beitrags »

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VG Göttingen – bei alkoholbedingt geringer Hemmschwelle kann ED-Behandlung zulässig sein

Wegen Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, Erschleichens von Leistungen, Trunkenheit im Verkehr und Diebstahl waren gegen den Kläger diverse Strafverfahren geführt worden. Als dann noch ein Strafbefehl wegen Körperverletzung hinzukam – der Kläger hatte eine Frau im angetrunkenen Zustand so heftig mit den Händen von hinten in den Rücken, dass sie zu Boden stürzte und sich einen Mittelfußbruch zuzog – ordnete die Polizei die erkennungsdienstliche Behandlung an. Man wollte Finger-, Handflächen- und Handkantenabdrücken sowie Lichtbildern. Begründet wurde dies damit, dass wegen der zahlreichen Verfahren die Gefahr bestehe, dass der Kläger auch künftig strafrechtlich in Erscheinung treten könnte, so dass es zur Vorbeugung, Verfolgung oder Verhütung von Straftaten erforderlich sei, die angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchzuführen. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Bei Erstverbüßer, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde, sind an die positive Prognose besondere Anforderungen zu stellen

Ein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Verurteilter stellte einen nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haft einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung (§ 57 StGB). Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin verwarf den Antrag. Zum Rest des Beitrags »

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