Schlagworte: erkennungsdienstliche

VG Göttingen – bei alkoholbedingt geringer Hemmschwelle kann ED-Behandlung zulässig sein

Wegen Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, Erschleichens von Leistungen, Trunkenheit im Verkehr und Diebstahl waren gegen den Kläger diverse Strafverfahren geführt worden. Als dann noch ein Strafbefehl wegen Körperverletzung hinzukam – der Kläger hatte eine Frau im angetrunkenen Zustand so heftig mit den Händen von hinten in den Rücken, dass sie zu Boden stürzte und sich einen Mittelfußbruch zuzog – ordnete die Polizei die erkennungsdienstliche Behandlung an. Man wollte Finger-, Handflächen- und Handkantenabdrücken sowie Lichtbildern. Begründet wurde dies damit, dass wegen der zahlreichen Verfahren die Gefahr bestehe, dass der Kläger auch künftig strafrechtlich in Erscheinung treten könnte, so dass es zur Vorbeugung, Verfolgung oder Verhütung von Straftaten erforderlich sei, die angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchzuführen. Zum Rest des Beitrags »

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