Schlagworte: Einparkhilfe

AG München – Verlassen auf Einparkhilfe ist fahrlässig

Der Einsatz von Technik befreit nach Auffassung des Amtsgerichts München nicht von eigener Verantwortung. Bei Verwendung einer Einparkhilfe darf der Fahrzeugführer sich nicht alleine auf diese verlassen, er muss sich zusätzlich durch eigene Beobachtung vergewissern, wie weit ein Rückwärtsfahren ohne Anstoß möglich ist. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare