Schlagworte: Mangel

Brandenburgisches OLG – Kein Mangel eines Cabriolet bei Wassereintritt infolge Vorreinigung mit Hochdruckreiniger

Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Citroen Cabriolet. Bei dem Fahrzeug sei es bei dem vor der Waschstraßeneinfahrt üblichen Abkärchern mit einem Hochdruckreiniger zu Wassereintritt in erheblichem Ausmaß gekommen, in der Waschanlage seien dann vereinzelt Tropfen die Innenscheiben entlang gelaufen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte sachverständig beraten, der Klage stattgegeben, da das Fahrzeug mangelbehaftet und der Vertrag daher rückabzuwickeln sei. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt a. M. zur Beweislast nach § 476 BGB – Käufer muss Nachweis führen

Gewährleistungsrechte kann man innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nur dann geltend machen, wenn der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufgewiesen hat. Nach § 476 BGB greift für Verbraucher während der ersten sechs Monate seit dem Kauf die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden war. Der Verkäufer hat nachzuweisen, dass der Mangel erst später, zum Beispiel mutwillig oder durch falsche Handhabung entstanden ist. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB auch beim Kauf einer Katze

(c) Andrea Kusajda / Pixelio

Kusajda/Pixelio

Der Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze eingreift. Nach dieser Vorschrift wird bei einem Verbrauchsgüterkauf – dem Verkauf einer beweglichen Sache oder eines Tieres (§ 90a BGB) durch einen Unternehmer an einen Verbraucher – regelmäßig vermutet, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe an den Käufer zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und gerissenen Ventilstegen eines Gebrauchtwagens

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B.Boscolo/Pixelio

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB fortgeführt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erwarb – nach seinen Angaben als Verbraucher – von dem Beklagten, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, einen gebrauchten Personenkraftwagen mit einem Kilometerstand von 159.100 km zum Kaufpreis von 4.490 €. Etwa vier Wochen nach Übergabe wurde in einer Fachwerkstatt festgestellt, dass sich im Kühlsystem des Fahrzeugs zu wenig Wasser befand. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht zur Frage der Abnahme eines Bauwerkes durch Ingebrauchnahme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Bei einem Werkvertrag ist die sogenannte Abnahme des errichteten Werkes u.a. Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Der Kläger in einem vom Kammergericht als Berufungsinstanz zu entscheidenden Fall hatte eine Markise errichtet und wollte die dafür vereinbarte Vergütung. Der Beklagte zahlte nicht und wandte ein, dass die Markise nicht wie vertraglich vereinbart funktioniere, demnach also mangelhaft sei. Zum Rest des Beitrags »

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