Schlagworte: Ingebrauchnahme

Kammergericht zur Frage der Abnahme eines Bauwerkes durch Ingebrauchnahme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Bei einem Werkvertrag ist die sogenannte Abnahme des errichteten Werkes u.a. Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Der Kläger in einem vom Kammergericht als Berufungsinstanz zu entscheidenden Fall hatte eine Markise errichtet und wollte die dafür vereinbarte Vergütung. Der Beklagte zahlte nicht und wandte ein, dass die Markise nicht wie vertraglich vereinbart funktioniere, demnach also mangelhaft sei. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare