Schlagworte: Katze

AG Tempelhof-Kreuzberg – Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Katze

Eine Züchterin von British-Kurzhaar-Katzen inserierte Katzen zum Verkauf, woraufhin sich die spätere Klägerin entschloss, eine Katze zu erwerben. Der Kaufpreis betrug 350,00 Euro. Wegen auftretender Probleme kam man sechs Tage später überein, dass die Klägerin die Katze zurückbringen könne. Die Katze wurde der Züchterin zusammen mit dem Stammbaum und dem Impfausweis übergeben, die Rückzahlung des Kaufpreises wurde der Klägerin für die nächsten Tage zugesagt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB auch beim Kauf einer Katze

(c) Andrea Kusajda / Pixelio

Kusajda/Pixelio

Der Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze eingreift. Nach dieser Vorschrift wird bei einem Verbrauchsgüterkauf – dem Verkauf einer beweglichen Sache oder eines Tieres (§ 90a BGB) durch einen Unternehmer an einen Verbraucher – regelmäßig vermutet, dass ein Sachmangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe an den Käufer zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war. Zum Rest des Beitrags »

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