Schlagworte: Haftbefehl

KG: keine Annahme von Fluchtgefahr nach „Schema F“

(c) S. Hofschlaeger / Pixelio

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Die Fluchtgefahr ist neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit eine der drei Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Gern wird die Fluchtgefahr damit begründet, dass die zu erwartende Strafe einen erheblichen Anreiz bietet, sich dem Verfahren zu entziehen. Das Kammergericht hat aktuell auf die Beschwerde gegen einen gegen Auflagen ausgesetzten Haftbefehl einer solchen schematischen Beurteilung – hohe Straferwartung = Fluchtgefahr – eine klare Absage erteilt und auf die Umstände des Einzelfalles, Zum Rest des Beitrags »

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„Blind Date“ mit dem Pflichtverteidiger oder verschollen in Berlin

Mir flatterte ein Beschluss des AG  Tiergarten ins Haus, mit dem ich  nach Anklageerhebung einem mir noch unbekannten Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Mein neuer Mandant soll seinem Großvater die Kreditkarte geklaut haben und damit auf Einkauftour gegangen sein. Als die Karte gesperrt wurde, forderte er einfach eine neue an, setzte eine falsche Unterschrift darunter und kaufte fröhlich weiter ein. Wie üblich, erhielt der Mandant ein erstes Informationsschreiben mit der Bitte, einen Besprechungstermin mit mir zu vereinbaren. Nach Einsicht in die Akte folgte ein zweites Schreiben, um mich in Erinnerung zu bringen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Oldenburg – Außervollzugsetzung eines Haftbefehls auch bei Mordverdacht möglich

Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Oldenburg befand sich die Angeklagte in Untersuchungshaft. In dem auf den Haftgrund der Schwere der Tat gestützten Haftbefehl wird der Angeklagten zur Last gelegt, versucht zu haben, ihren 4jährigen Sohn zunächst mit Fleckenwasser zu vergiften und ihn später erdrosselt zu haben. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Sitzungshaftbefehl dient nicht dazu „Ungehorsam“ zu ahnden

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Der Haftbefehl nach den § 230 Abs. 2, § 236 StPO erfüllt im Strafbefehlsverfahren nicht den Zweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu ahnden. Vor Erlass des Haftbefehls ist daher zu prüfen, ob die Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten ohne Einbußen bei der Wahrheitsfindung, der gerechten Beurteilung des Falles und der gebotenen Einwirkung des Verfahrensablaufs auf den Angeklagten durchgeführt werden kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Erlass eines Haftbefehls unverhältnismäßig. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – Gesundheit geht vor Hauptverhandlung / Verfassungsbeschwerde gegen Sitzungshaftbefehl erfolgreich

In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht hatte bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden, ein weiterer Termin war erforderlich. Der Verteidiger beantragte nach Terminsbestimmung durch das Gericht die Verlegung, da die Angeklagte an diesem Tag an einer von ihrer Krankenkasse genehmigten Kur teilnehme. Der Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom Landgericht verworfen. Die Angeklagte nahm an der Kur teil, hatte aber die Absicht, an dem Hauptverhandlungstermin teilzunehmen und die Kur hierfür zu unterbrechen. Zum Rest des Beitrags »

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