Schlagworte: Gebrauchtwagen

OLG Naumburg- unerheblicher Kraftstoffmehrverbrauch berechtigt nicht zum Rücktritt

Ein verständiger Gebrauchtwagenkäufer kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Wagen den vom Hersteller in der Werbung genannten Kraftstoffverbrauch aufweist, da sich diese Angaben stets auf ein Neufahrzeug beziehen und der tatsächliche Verbrauch nach Inbetriebnahme durch verschiedene Umstände wie zum Beispiel die Pflege des Fahrzeugs, das Einfahrverhalten und die Ausrüstung mit gewichtserhöhenden Sonderausstattungen beeinflusst wird. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch AGB bei Überschreitung des Wartungsintervalls unwirksam

Eine Versicherung gewährte einem Autokäufer eine Reparaturkostengarantie für ein Fahrzeug, welches er gebraucht von einem Händler erworben hatte. Die Versicherung verwendete einen Formularvertrag wonach der Käufer und Garantienehmer nach den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Richtlinien Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten vornehmen lassen musste. Für den Fall der Verletzung dieser Pflichten sehen die Garantiebedingungen der Versicherung vor, dass sie von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen zwischenzeitlich reparierten Schaden erlitten hat, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht, deswegen mangelhaft ist, weil es von der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen abweicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und gerissenen Ventilstegen eines Gebrauchtwagens

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B.Boscolo/Pixelio

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB fortgeführt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erwarb – nach seinen Angaben als Verbraucher – von dem Beklagten, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, einen gebrauchten Personenkraftwagen mit einem Kilometerstand von 159.100 km zum Kaufpreis von 4.490 €. Etwa vier Wochen nach Übergabe wurde in einer Fachwerkstatt festgestellt, dass sich im Kühlsystem des Fahrzeugs zu wenig Wasser befand. Zum Rest des Beitrags »

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