Schlagworte: Kraftstoff

LG Ravensburg – Kraftstoffmehrverbrauch von 3,03 % gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt stellt einen unerheblichen Sachmangel dar

Der Kläger kaufte bei der Beklagten einen Chrysler PT Cruiser Cabrio GT „Street Cruiser“ 2,4 Turbo. In einem Verkaufsprospekt war für das Fahrzeug ein Kraftstoffverbrauch (innerorts/außerorts/kombiniert, jeweils in l/100 km) „Super Plus Bleifrei – 13,2/8,2/9,9“ angegeben. Diese Werte seien, darauf wies eine Fußnote hin, nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (Richtlinie 80/1268/EWG) ermittelt worden, seien nicht Bestandteil des Angebotes und sollten allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugen dienen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Naumburg- unerheblicher Kraftstoffmehrverbrauch berechtigt nicht zum Rücktritt

Ein verständiger Gebrauchtwagenkäufer kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Wagen den vom Hersteller in der Werbung genannten Kraftstoffverbrauch aufweist, da sich diese Angaben stets auf ein Neufahrzeug beziehen und der tatsächliche Verbrauch nach Inbetriebnahme durch verschiedene Umstände wie zum Beispiel die Pflege des Fahrzeugs, das Einfahrverhalten und die Ausrüstung mit gewichtserhöhenden Sonderausstattungen beeinflusst wird. Zum Rest des Beitrags »

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