Schlagworte: Frist

BGH – Wer bucht, kann für alle Mitreisenden Ansprüche geltend machen

Norbert Lorenz/Pixelio

N.Lorenz/Pixelio

Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Einen knappen Monat vor Reisebeginn sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das darauf folgende Jahr, wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung, beanspruchte allerdings Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die „ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau“ zustehe. Die Beklagte zahlte dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises für eine Person, lehnte eine Zahlung für die Ehefrau allerdings ab. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – The same procedure as every year

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen Zwölf-Monats-Frist erheben muss, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die Kosten

Nach einem Verkehrsunfall machte der Unfallgeschädigte seine Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend. Dort teilte man mit, dass man die Unfallakte angefordert habe und bat um Geduld. Hierauf reagierte der Unfallgeschädigte nicht, sondern erhob Klage. Die Versicherung des Unfallgegners erkannte den Klageanspruch sofort an und zahlte. Das Landgericht Stralsund erlegte trotzdem die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auf, da die beklagte Versicherung keine Veranlassung zur Klage gegeben habe. Die sofortige Beschwerde des Unfallgeschädigten gegen die im Anerkenntnisurteil getroffene Kostenentscheidung wurde vom Oberlandesgericht Rostock zurückgewiesen. Der Unfallgeschädigte hätte sich in mehr Geduld üben müssen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch AGB für Ansprüche wegen Reisemängeln ist unwirksam

Der Kläger unternahm mit seiner Ehefrau eine Pauschalreise nach Mauritius. Nach Rückkehr von der Reise am 18. August 2005 meldete der Kläger Ansprüche wegen Reisemängeln bei dem beklagten Reiseveranstalter an und reichte am 11. August 2006 Klage ein, die der Beklagten jedoch wegen einer fehlerhaften Adressierung in der Klageschrift erst im Dezember 2006 zugestellt wurde. Der Kläger verlangt die teilweise Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Ausschlussfristen gelten nicht bei Ansprüchen wegen Mobbing

shofschlaeger/Pixelio

S.Hofschlaeger/Pixelio

Ausschlussfristen sind kürzere als vom Gesetzgeber geregelte Fristen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer Ansprüche aus seinem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber geltend gemacht machen muss. Derartige Fristen finden sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, vor allem in Arbeitsverträgen. Werden die Ansprüche nicht innerhalb der vorgesehenen Frist geltend gemacht, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Eine wirksam vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist gilt grundsätzlich auch für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit für Ansprüche aus mobbingbedingten Verletzungshandlungen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Befangenheitsantrag nach gerichtlich bestimmter Frist zur Beweisantragstellung unbegründet

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten (…).“ (Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 1. Aufl. 1969, Rn.1). Wie und mit welchen Mitteln dieser Kampf zu führen ist, darüber bestehen geteilte Meinungen. Es gibt den Begriff der sog. „Konfliktverteidigung“, die von der konsequenten Ausnutzung jeglicher prozessualer Rechte welche die Strafprozessordnung bietet, bis hin zur gezielten Provokation und Prozessverschleppung reicht. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Zum Rest des Beitrags »

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