Schlagworte: Fitnessstudio

AG München – Umzug nach Wien berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Fitnessvertrages

Die spätere Beklagte schloss im Januar 2006 einen Fitnessvertrag mit einem Fitnessstudio. Als Laufzeit wurden 24 Monate vereinbart. Im Juni 2006 kündigte sie den Vertrag zum Ende August, weil sie infolge eines berufsbedingten Stellenwechsels ihres Ehemanns von München nach Wien verzog. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Geräte in der „Mucki-Bude“ müssen überwacht werden

Wer sich zum Training in ein professionelles Fitnessstudio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Lastschriftklauseln in formularmäßigen Mitgliedsverträgen eines Sportstudios sind wirksam

Ein eingetragener Verbraucherverband klagte gegen die Betreiberin eines Fitnessstudios wegen der Verwendung einer aus Sicht des Klägers unwirksamen Klausel in deren Mitgliedsverträgen, wonach dem Sportstudio, soweit keine Überweisung vereinbart wurde, bis auf Widerruf die Berechtigung erteilt wird, den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Hamburg – keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages wegen bereits bekannter Erkrankung

Wer nach dem Weihnachtsfest ein paar Pfunde zugelegt hat, trägt sich eventuell mit dem Gedanken, einen Vertrag in einem Fitnessstudio abzuschließen. In der Regel haben diese eine längere Laufzeit, so dass sich nach dem ersten Enthusiasmus oft die Frage stellt, wie kommt man aus diesem Vertrag wieder raus? Zum Rest des Beitrags »

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LG Koblenz – Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio

Der Kläger betreibt ein Fitnessstudio. Die Beklagte erhielt im September 2004 eine „Gewinnbenachrichtigung“ des Klägers nebst Gutschein für ein siebentägiges Probetraining per Post zugesandt, obwohl sie nicht an einem Gewinnspiel des Klägers teilgenommen hatte. Die Beklagte vereinbarte daraufhin einen Termin zum Probetraining. Zum Rest des Beitrags »

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