Schlagworte: Vorerkrankung

AG Hamburg – keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages wegen bereits bekannter Erkrankung

Wer nach dem Weihnachtsfest ein paar Pfunde zugelegt hat, trägt sich eventuell mit dem Gedanken, einen Vertrag in einem Fitnessstudio abzuschließen. In der Regel haben diese eine längere Laufzeit, so dass sich nach dem ersten Enthusiasmus oft die Frage stellt, wie kommt man aus diesem Vertrag wieder raus? Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare