Schlagworte: Probetraining

LG Koblenz – Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio

Der Kläger betreibt ein Fitnessstudio. Die Beklagte erhielt im September 2004 eine „Gewinnbenachrichtigung“ des Klägers nebst Gutschein für ein siebentägiges Probetraining per Post zugesandt, obwohl sie nicht an einem Gewinnspiel des Klägers teilgenommen hatte. Die Beklagte vereinbarte daraufhin einen Termin zum Probetraining. Zum Rest des Beitrags »

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